50 Jahre ScheidungsrechtWas für eine „Scheidung auf Verlangen“ spricht

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Das Scheidungsrecht galt 1976 als höchst modern. Heute wirkt es, als wollte man Verheirateten die Scheidung möglichst schwer machen.
Das Scheidungsrecht galt 1976 als höchst modern. Heute wirkt es, als wollte man Verheirateten die Scheidung möglichst schwer machen. IMAGO/Westend61

Will sich ein Paar trennen, macht das 50 Jahre alte Scheidungsrecht manche Dinge viel zu kompliziert. Familienrechtler Anatol Dutta über notwendige Reformen, das vorgeschriebene Trennungsjahr und die Frage, wann eine Ehe „zerrüttet“ ist.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

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Als das Scheidungsrecht reformiert wurde, war es für jene Zeit ziemlich modern – aber das ist 50 Jahre her. Wieso etwa sollen Paare vor der Scheidung erst einmal ein Jahr getrennt leben? Und wann ist eine Ehe „zerrüttet“? Höchste Zeit für eine entschiedene Liberalisierung, meint Professor Anatol Dutta, der an der Ludwig-Maximilians-Universität in München Familienrecht lehrt.

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