Versorgungsausgleich:Es droht der Sturz ins Nichts

Versorgungsausgleich: Vor Gericht müssen alle Rentenansprüche auf den Tisch gelegt werden - passieren dabei Fehler, kann das Betroffene in die Altersarmut stürzen.

Vor Gericht müssen alle Rentenansprüche auf den Tisch gelegt werden - passieren dabei Fehler, kann das Betroffene in die Altersarmut stürzen.

(Foto: imago images/Panthermedia)

Mit einer Scheidung wird der Versorgungsausgleich geregelt - unwiderruflich. Sind die Ansprüche erst einmal falsch berechnet, lässt sich das kaum noch korrigieren. Eine Lücke im Gesetz, die der Gesetzgeber offenbar nicht schließen will.

Von Wolfgang Janisch

Scheidungen sind ja generell kompliziert, emotional wie ökonomisch. Bis alle Lieblingssessel und Antikschränke sauber aufgeteilt sind, werden oft nervenzehrende Auseinandersetzungen nötig. Gänzlich unübersichtlich wird es aber erst, wenn es um den Versorgungsausgleich geht. Eigentlich eine gute Sache, weil durch den hälftigen Ausgleich der Rentenansprüche im Scheidungsfall dafür gesorgt wird, dass niemand im Alter ins soziale Nichts stürzt. Aber der Weg zur Gerechtigkeit ist mit Formeln und Zahlen gepflastert und natürlich mit Paragrafen; es ist, als würde man Mathe mit Jura multiplizieren. Da können schon mal Fehler passieren, auch vor Gericht.

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