Saubere Luft:Störrisches Fahrverbot

Verwaltungsgericht entscheidet über Diesel-Fahrverbot

Die geplante Gesetzesänderung könnte ins Leere laufen.

(Foto: Jens Büttner/dpa)

Der Wissenschaftliche Dienst hegt Zweifel am geplanten Stickoxid-Gesetz. Das will Fahrverbote in jenen Städten ausschließen, die den Grenzwert nur leicht überschreiten.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Streckenbezogene Fahrverbote in deutschen Städten lassen sich womöglich doch nicht einfach per Gesetz aushebeln. Das geht aus einem Kurzgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor, das die SPD-Politikerin Nina Scheer in Auftrag gegeben hat. Es sollte klären, inwieweit der Bund Fahrverbote in Städten aus Gründen der Verhältnismäßigkeit einschränken kann. In Dutzenden deutschen Städten drohen solche Verbote, weil die zulässigen Grenzwerte für die Stickoxid-Konzentration überschritten werden. Ergebnis der Gutachter: Ganz so einfach ist es nicht, jedenfalls nicht bei Verboten auf einzelnen Straßenabschnitten.

Hintergrund ist ein Gesetzentwurf, den das Bundesumweltministerium vorige Woche vorgelegt hat. Er soll Fahrverbote zumindest in jenen Städten ausschließen, die den Grenzwert nur leicht überschreiten. Fahrverbote, so heißt es darin, kämen "in der Regel nur in Gebieten in Betracht", in denen die Belastung mit Stickstoffdioxid den Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschreitet. Alles andere sei wegen der geringen Überschreitung des Grenzwertes in der Regel "unverhältnismäßig" - schließlich bessere sich die Lage "in einem überschaubaren Zeitraum".

Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm. Weil er in vielen Städten überschritten wird, hatte das Bundesverwaltungsgericht Anfang des Jahres Fahrverbote für zulässig erklärt, sofern sie "dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen". Auf diese "Verhältnismäßigkeit" zielt auch der Entwurf des Umweltministeriums - oder vielmehr: auf die Verhinderung unverhältnismäßiger Eingriffe.

Ob das gelingt, ist aber nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes mindestens bei streckenbezogenen Fahrverboten fraglich. Hier habe das Verwaltungsgericht keine besonderen Bedingungen für die Einführung verlangt, "um unzumutbare und damit unverhältnismäßige Belastungen" Betroffener zu vermeiden, heißt es in der neunseitigen Stellungnahme. Schließlich ließen sich bei solchen Fahrverboten Anwohner oder Handwerker von vornherein ausnehmen. Dies spreche "eher dagegen", dass derlei streckenbezogene Fahrverbote immer unverhältnismäßig seien. Damit aber könnte die geplante Gesetzesänderung in Städten wie Berlin ins Leere laufen: Dort hatten zuletzt Richter Fahrverbote auf besonders belasteten Strecken gefordert. Nach Daten des Umweltbundesamtes lag die Hauptstadt im vorigen Jahr knapp unter dem magischen Wert von 50 Mikrogramm Stickoxid je Kubikmeter Luft.

Zumindest für Umweltpolitikerin Scheer ist die Sache klar: Das SPD-geführte Umweltministerium sollte den Gesetzentwurf zurückziehen. Eine entsprechende Mail verschickte sie am Dienstag an alle SPD-Abgeordneten, samt Auswertung und Einschätzung. "Meines Erachtens sollte keine Gesetzesänderung vorgenommen werden, die den Anschein von Grenzwertveränderungen erweckt", schrieb Scheer. "Und damit von einer Verpflichtung der Hersteller ablenkt, Nachrüstungen vorzunehmen."

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