Saarlouis:Mehr als 30 Jahre nach Anschlag auf Asylbewerberheim: Generalbundesanwaltschaft erhebt Anklage

Saarlouis: 31 Jahre nach der Tat erhebt die Bundesanwaltschaft Anklage im Fall des Brandanschlags von Saarlouis. Im Bild das Opfer: Samuel Kofi Yeboah.

31 Jahre nach der Tat erhebt die Bundesanwaltschaft Anklage im Fall des Brandanschlags von Saarlouis. Im Bild das Opfer: Samuel Kofi Yeboah.

(Foto: Landespräsidium Saarland)

Der Fall des 1991 in Saarlouis getöteten Samuel Yehoah reiht sich ein in eine lange Liste von rassistisch motivierten Morden in den Neunzigerjahren. Nun kommt die juristische Aufarbeitung voran.

Es war ein Mordanschlag, der damals weit über das Saarland hinaus Entsetzen ausgelöst hat. Am 19. September 1991 starb der Ghanaer Samuel Kofi Yeboah bei einem Feuer in einer Asylbewerberunterkunft in Saarlouis. Zwei Menschen wurden bei dem Brand verletzt, 18 weitere Bewohner der Unterkunft konnten sich vor den Flammen in Sicherheit bringen.

Schnell kam damals der Verdacht auf, dass es sich um einen rechtsextremistisch motivierten Brandanschlag handelt. Allerdings konnte kein Tatverdächtiger ermittelt werden.

Erst im April, fast 31 Jahre nach der Tat, wurde ein Mann festgenommen. Gegen Peter S., der seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft sitzt, bestehe ein "dringender Tatverdacht", hieß es damals. Jetzt hat die Karlsruher Behörde in dem Fall Anklage erhoben. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz muss nun darüber entscheiden, ob er einen Prozess ansetzt. Peter S. wird Mord, versuchter Mord in 20 Fällen sowie Brandstiftung mit Todesfolge und versuchter Todesfolge vorgeworfen.

Mit rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen hatte der Angeklagte der Bundesanwaltschaft zufolge am späten Abend des 18. September 1991 in einer Gaststätte in Saarlouis über rassistisch motivierte Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer im sächsischen Hoyerswerda gesprochen. "Die Gesprächsteilnehmer machten deutlich, dass sie die Begehung solcher Anschläge auch in Saarlouis gutheißen würden", heißt es in der Mitteilung der Behörde.

In der Nacht sei Peter S. schließlich zu einem Wohnheim für Asylbewerber in Saarlouis gegangen, "um dort aus seiner rechtsextremistischen und rassistischen Gesinnung heraus einen Brand zu legen", so die Anklage. Im Treppenhaus habe er Benzin verteilt und angezündet. Das Feuer breitete sich rasch aus. Im Dachgeschoss erlitt der 27-jährige Samuel Yeboah schwerste Verbrennungen und eine Rauchvergiftung. Er starb noch am selben Tag in einer Klinik.

Saarlouis, wo es in den Neunzigerjahren eine sehr aktive Neonaziszene gab, stand in jenen Jahren in der Wahrnehmung der Medien und der Bevölkerung in einer Reihe mit Hoyerswerda in Sachsen, Mölln in Schleswig-Holstein oder Solingen in Nordrhein-Westfalen; Orte, an denen ebenfalls Menschen, die in Deutschland Schutz suchten, von Rechtsextremen getötet wurden.

Nach einem Bericht des Spiegels war Peter S. zu jener Zeit eine führende Figur in der rechtsextremistischen Szene in Saarlouis. Bei Demonstrationen von Neonazis soll er als Ordner aufgetreten und 1992 an einem Neonazi-Übergriff auf einen Studenten in Saarbrücken beteiligt gewesen sein.

Nach der Tat gab es, vor allem von antirassistische Initiativen, immer wieder harsche Kritik an der Arbeit der Polizei. Das Bündnis "Aktion 3. Welt Saar" erinnerte jedes Jahr zum Todestag des Ghaners an dessen Schicksal und beklagte die jahrelange Sprachlosigkeit der Stadtverwaltung in dem Fall. Streit gab es auch um ein angemessenes Gedenken für Yeboah. Erst 2021, 30 Jahre nach dem Verbrechen, veranlasste die Stadt das Anbringen einer Gedenktafel am Tatort, der in einem Stadtteil der 35 000-Einwohner-Stadt liegt. Weitere Forderungen nach einem in der Innenstadt sichtbaren Gedenken, nach einer Koordination der Erinnerung mit den Städten Mölln und Solingen sowie danach, eine Straße nach dem Mordopfer zu benennen, wurden seitens der Stadt jedoch abgelehnt.

Die Ermittlungen wurden 1991 nach kurzer Zeit eingestellt. Neue Erkenntnisse führten dann vor zwei Jahren zur Wiederaufnahme des Verfahrens. Inzwischen hat die Polizei Fehler eingestanden, der saarländische Polizeipräsident Norbert Rupp hatte sich im April anlässlich der Festnahme für die Versäumnisse entschuldigt. Eine interne Arbeitsgruppe habe seit August 2020 den Fall untersucht und Defizite in der Organisationsstruktur sowie der "Erhebung, Bewertung und Weitergabe von Informationen" festgestellt.

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