Sami A.:Minister für Missachtung

Warum das Zwangsgeld dem zuständigen Minister gebührt.

Von Heribert Prantl

Sami A., der Flüchtling, gehört nicht zu den Leuten, die einem besonders sympathisch sind. Würden die Regeln des Rechtsstaats aber nur für die Leute gelten, mit denen man auch gerne ein Bier trinken würde, dann wäre der Rechtsstaat ein sehr kleiner Staat.

Es gibt freilich Politiker, die die Regeln des Rechtsstaats nach einem solchen Bierchen-Prinzip anwenden möchten; es gibt sie nicht nur in der bayerischen CSU, sondern auch in Nordrhein-Westfalen. Der dortige Flüchtlings- und Integrationsminister Joachim Stamp gehört zu ihnen. Er gehört nicht nur der FDP-Fraktion, sondern auch der Fraktion derer an, die der Meinung sind, dass man es rechtlich nicht so genau nehmen muss, wenn es um Flüchtlinge geht - Hauptsache, man wird sie los. Stamp hat kräftig dazu beigetragen, dass die Abschiebebehörden, deren politischer Kopf er ist, den Flüchtling Sami A. nach Tunesien verfrachtet haben, entgegen Willen und Weisung des Gerichts. Dem umfangreichen Namen des Ministeriums Stamp ("Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration") kann man noch den Annex "und für die Missachtung der Justiz" hinzufügen.

Soeben endet die Frist, die das missachtete Gericht den Behörden für die Rückholung des Flüchtlings gesetzt hat. Es hat ein Zwangsgeld angedroht. Das gebührt dem Minister.

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