Süddeutsche Zeitung

Bin Ladens mutmaßlicher Ex-Leibwächter:Innenministerium weist Verantwortung für Fall Sami A. zurück

  • Eine Sprecherin sagt, von Seiten des Bundesinnenministeriums habe es bei der Abschiebung von Sami A. kein "Drängen oder gar eine Einflussnahme" gegeben.
  • Der aus Tunesien stammende, als islamistischer Gefährder eingestufte Mann war am Freitag in sein Herkunftsland abgeschoben worden, trotz eines anderslautenden Gerichtsbeschlusses.
  • Sami A. sitzt nun in Tunesien in Haft. Seine Anwältin befürchtet, dass er dort misshandelt werden könnte.

Das Bundesinnenministerium hat eine Mitverantwortung von Minister Horst Seehofer (CSU) für die unrechtmäßige Abschiebung des mutmaßlichen früheren Bin-Laden-Leibwächters Sami A. nach Tunesien bestritten. "Die generelle Erwartungshaltung der Politik" sei gewesen, dass seine Rückführung "schnell und entschlossen geschieht", sagte eine Sprecherin des Innenministeriums in Berlin. Deshalb habe es intensive Kontakte zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Bund gegeben. "Aber ein Drängen oder gar eine Einflussnahme gab es nicht", fügte sie hinzu.

Dies gelte auch für Minister Seehofer. Diesem sei politisch wichtig gewesen, dass Sami A. zeitnah abgeschoben wird. Aber er habe nicht gedrängt: "Es gab keinerlei Einflussnahmen auf irgendeinen Verfahrensschritt."

Nordrhein-Westfalens Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) verteidigte die Abschiebung von A. Zum Zeitpunkt des Abschiebeflugs habe "keine gerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorgelegen, die der Abschiebung entgegengestanden hätte", sagte Stamp in Düsseldorf. "Hätte sie vorgelegen, hätten wir von der Rückführung abgesehen."Stamp bekräftigte, sein Ministerium werde eine Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss einlegen, nach dem Sami A. nach Deutschland zurückgeholt werden muss.

Sami A. war am Freitag per Charterflug von Düsseldorf in sein Heimatland abgeschoben worden. Am Donnerstagabend hatte jedoch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass der Mann nicht abgeschoben werden dürfe, weil ihm in Tunesien Folter drohe. Der Beschluss ging aber erst am Freitagmorgen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und den anderen Behörden ein. Sami A. saß da schon im Flieger.

Die Sprecherin des Innenministeriums nahm auch Nordrhein-Westfalen in Schutz, das für die Abschiebung zuständig war. Zum Zeitpunkt der Anordnung der Abschiebung sei diese nicht rechtswidrig gewesen, weil der Behörde kein anderslautender Gerichtsbeschluss vorlag. Sowohl Regierungssprecher Steffen Seibert als auch die Sprecherin des Innenministeriums betonten, dass die Abschiebung nicht hätte erfolgen dürfen, wenn der Beschluss bekannt gewesen wäre.

Die Bundesregierung wolle den Fall des abgeschobenen Gefährders nun mit Tunesien besprechen, sagte die Sprecherin. Das Innenministerium habe die deutsche Botschaft in Tunis gebeten, Kontakt mit den dortigen Behörden aufzunehmen, "um amtliche Informationen zum derzeitigen und weiteren Vorgehen in dem Fall zu erlangen". Am Samstag hatte es aus tunesischen Regierungskreisen geheißen, dass es noch keine Anfrage aus Deutschland zu dem Fall gegeben habe.

Anwältin in Sorge um Sami A.

Während in Deutschland debattiert wird, sitzt der Abgeschobene in Tunesien im Gefängnis. Seine Anwältin macht sich Sorgen um ihren Mandanten. "Ich habe von anderen Abgeschobenen gehört, dass sie in den 48 Stunden ohne Anwalt geschlagen wurden", sagte Seda Başay-Yıldız in Frankfurt. Einer tunesischen Vorschrift zufolge hat ein Anwalt spätestens nach zwei Tagen das Recht, seinen Mandanten zu sprechen. Insgesamt dürfe der abgeschobene Sami A. nach dem Recht des Landes bis zu 15 Tage ohne Beschluss in Haft sitzen, sagte Başay-Yıldız. Derzeit habe sie keinen Kontakt zu ihm.

Sie sei aber optimistisch, dass ihr Mandant nach Deutschland zurückgebracht werde. "Ich habe hier den entsprechenden Beschluss der deutschen Justiz. Und die diplomatischen Beziehungen zu Tunesien sind so unglaublich gut, dass da keine Hürde aufgebaut werden dürfte." Außerdem sei A. seit 20 Jahren nicht in dem nordafrikanischen Land gewesen. "Da dürften die Behörden nichts gegen ihn in der Hand haben."

Sami A. war 1997 zum Studieren nach Deutschland gekommen und lebte in den vergangenen Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er wurde von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestuft: Im Jahr 2000 soll er eine militärische Ausbildung in einem Al-Qaida-Lager in Afghanistan erhalten und zeitweise zur Leibgarde von Osama bin Laden, dem Gründer des Terrornetzwerks al-Qaida, gehört haben. Später soll sich A. in Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben. Der Tunesier hat diese Vorwürfe allerdings stets bestritten. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, weil ein hinreichender Tatverdacht fehlte. Die rechtspopulistische AfD sowie Boulevardmedien nutzten den Fall immer wieder als Argument dafür, dass Deutschland Flüchtlingen zu sehr entgegenkomme.

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