Süddeutsche Zeitung

Nationalsozialismus:Früherer KZ-Wachmann zu fünf Jahren Haft verurteilt

Der 101-Jährige war wegen Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen angeklagt. Er hatte bis zuletzt bestritten, im Konzentrationslager Sachsenhausen tätig gewesen zu sein.

Von Leopold Zaak

Im Prozess gegen einen früheren Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen ist der Angeklagte wegen Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Damit folgt das Landgericht Neuruppin der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des 101-jährigen Mannes hatte auf einen Freispruch oder eine Bewährungsstrafe im Fall einer Verurteilung plädiert.

"Sie haben drei Jahre lang täglich dabei zugesehen, wie deportierte Menschen dort grausam gequält und ermordet wurden", sagte der Vorsitzende Richter des Landgerichts Neuruppin, Udo Lechtermann am Dienstag in seiner Urteilsbegründung. "In Beurteilungen wurde festgestellt, dass sie ein zuverlässiger Wachmann - und damit ein willfähriger Helfer der Täter waren."

Der Angeklagte hatte stets bestritten, in der Zeit zwischen 1942 und 1945 im KZ Sachsenhausen tätig gewesen zu sein. Die Anklage stützte sich daher auf Dokumente mit dem Namen und Daten des Mannes. "Das Gericht ist zur Überzeugung gelangt, dass Sie entgegen Ihren gegenteiligen Beteuerungen rund drei Jahre lang in dem Konzentrationslager als Wachmann tätig waren", sagte Richter Lechtermann. Daran könne angesichts der Fülle der Indizien kein Zweifel bestehen.

Charlotte Knobloch, die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern begrüßte das Urteil. "Wer eine solche Schuld auf sich geladen hat, für den darf es keinen ruhigen Lebensabend geben", sagte Knobloch am Dienstag in München. Dass Täter auch knapp acht Jahrzehnte nach Kriegsende noch zur Rechenschaft gezogen werden können, ist laut Knobloch eine wichtige Botschaft. Damit habe das Gericht ein Zeichen gesetzt und sei "zumindest einem kleinen Teil des massiven nationalsozialistischen Unrechts mit rechtsstaatlichen Mitteln begegnet". Wer millionenfachen Mord ermöglicht habe, müsse bestraft werden. Das Alter dürfe dabei keine Rolle spielen. Auch der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, zeigte sich zufrieden. "Das Urteil macht deutlich, dass Schuld keine Altersgrenze nach oben kennt", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Im Oktober 2021 war der Prozess vor dem Landgericht Neuruppin gestartet, musste aber wegen des gesundheitlichen Zustandes des Angeklagten mehrfach unterbrochen werden. Unter anderem deswegen wurde der Prozess nicht in Neuruppin, sondern in seinem Wohnort Brandenburg/Havel geführt.

Dem Urteil gegen den Wachmann im KZ Sachsenhausen werden vermutlich noch weitere Prozesse zu anderen Konzentrationslagern folgen

Seit dem Urteil gegen John Demjanjuk 2011 hat sich der Umgang der Justiz mit den Verbrechen des Nationalsozialismus gewandelt. Damals wurde Demjanjuk, der im Vernichtungslager Sobibor als ukrainischer "Hilfswilliger" tätig war, in München wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Auch wenn das Urteil nie rechtskräftig wurde, hat seither vor allem die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg nach noch lebenden ehemaligen Wach- und SS-Leuten gesucht.

Als 2016 der "Buchhalter von Auschwitz", Oskar Gröning, verurteilt wurde, setzte sich am Bundesgerichtshof die Linie durch, dass alle, die in KZs gearbeitet haben, als Teil der Mordmaschinerie gelten und somit mindestens wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen sind. Ebenso wie Mord verjährt auch die Beihilfe zum Mord nicht. So wurde etwa der ehemalige Wachmann im Konzentrationslager Stutthof, Bruno D., im vergangenen Sommer verurteilt. Für den Oktober 2022 wird das Urteil gegen die heute 96 Jahre alte ehemalige Sekretärin des Kommandanten des KZ Stutthof erwartet. Sie kam für kurze Zeit in U-Haft, als sie aus dem Altersheim geflohen war.

Nach Angaben aus Ludwigsburg liegen derzeit verschiedene weitere Verfahren zu Konzentrationslagern bei den Staatsanwaltschaften Erfurt, Weiden, Neuruppin, Hamburg und bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle. Sie betreffen die Konzentrationslager Buchenwald, Flossenbürg, Ravensbrück, Sachsenhausen und Neuengamme. Dem Urteil gegen den Wachmann im KZ Sachsenhausen werden also vermutlich noch weitere Prozesse folgen. Wenn auch nicht in jedem Fall, weil die Angeklagten nicht verhandlungsfähig oder schon verstorben sind.

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