Sachsen:Dienst an der Demokratie

Die AfD darf nun wohl doch mit 30 Kandidaten bei der Landtagswahl antreten. Die Verfassungsrichter haben richtig entscheiden.

Von Wolfgang Janisch

Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat der AfD zumindest vorläufig gestattet, mit 30 statt nur 18 Kandidaten zur Landtagswahl anzutreten. Darüber kann man unglücklich sein, weil sich den Rechtspopulisten nun wohl doch die Chance eröffnet, mit der stärksten Fraktion in den Landtag einzuziehen. Trotzdem hat das Gericht richtig entschieden. Mit seinem Eingreifen hat er dem Land Sachsen eine Wahl erspart, der im schlimmsten Fall die nachträgliche Aufhebung gedroht hätte.

Der Ausschluss fast aller AfD-Kandidaten war juristisch höchst anfechtbar. Gewiss, die Aufstellung von Landeslisten muss Regeln folgen. Die Art, wie die AfD dabei zu Werke ging, zeugte aber nicht von Willkür, eher von Dilettantismus. Der sächsische Landeswahlausschuss indes ging bei seiner Prüfung besonders formalistisch zu Werke. Das hinterlässt den schalen Eindruck, man sei so kleinlich gewesen, weil es um die AfD ging. Und es schuf das Risiko einer Wahl unter Vorbehalt. Eine Wahlwiederholung wegen richterlich festgestellter AfD-Diskriminierung - das wäre der größte anzunehmende Unfall.

Man muss die AfD bekämpfen, wo es geht. Aber die Regeln der Wahl sind sakrosankt, da verbietet sich schon der leiseste Hauch von Willkür. Der Gerichtshof hat der Demokratie deshalb einen Gefallen getan.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: