Sachsen:Anklage fordert lange Haftstrafen für "Gruppe Freital"

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Fortsetzung Prozess 'Gruppe Freital'

Der Angeklagte Timo S. kommt am 17. Januar 2018 zu Prozessbeginn in den Verhandlungssaal.

(Foto: dpa)

Ziel der Angeklagten sei es gewesen, Angst zu verbreiten, sagt der Bundesanwalt. Er warnt vor einer Verharmlosung ihrer Taten und spricht von einer durchweg rechtsextremen Gesinnung der Mitglieder.

Aus dem Gericht von Antonie Rietzschel

Timo S. ist ein unauffälliger Mann: Im schwarzen Anzug sitzt er im Gerichtsaal, die Haare trägt er kurz, auf der Nase eine randlose Brille. S. arbeitete als Busfahrer in der sächsischen Kleinstadt Freital. Im Lauf der Zeit soll er sich der sogenannten "Gruppe Freital" angeschlossen haben, deren Mitglieder 2015 in Freital und Dresden mehrere Anschläge auf Flüchtlinge sowie politisch Andersdenkende begangen haben sollen.

Der Prozess gegen die Gruppe läuft nun seit fast einem Jahr. Am heutigen Mittwoch hat die Bundesanwaltschaft ihre Plädoyers gehalten, sie fordert lange Haftstrafen für die Angeklagten: S. soll für zehn Jahre und neun Monate in Haft. Die Bundesanwaltschaft sieht in ihm den Rädelsführer der Gruppe. S. sei der Ideen- und Impulsgeber gewesen, sagt Bundesanwalt Jörn Hauschild. In einer ähnlichen Rolle sieht die Bundesanwaltschaft den Angeklagten Patrick F., für den sie eine Freiheitsstrafe von elf Jahren fordert. F. wurde zugute gehalten, dass er ein umfassendes Geständnis abgelegt und Reue gezeigt habe.

Den insgesamt acht Angeklagten, sieben Männern und einer Frau, wird die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Hinzu kommen versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion.

Bundesanwalt kritisiert Verharmlosung der Taten

Die Forderung nach hohen Haftstrafen ist eine klare Botschaft an potenzielle Nachahmer, aber auch an Menschen, die die Taten der "Gruppe Freital" öffentlich heruntergespielt haben. So hatte etwa der Freitaler Oberbürgermeister gesagt, man dürfe die Taten nicht überbewerten.

Kritisiert wurde auch, dass für den Prozess aufgrund der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und der Zahl der Angeklagten ein neuer Verhandlungsaal gebaut wurde - in einem Gebäude, das eigentlich als Flüchtlingsunterkunft vorgesehen war. Einer der Verteidiger hatte während der Verhandlung kritisiert, die Bundesanwaltschaft wolle mit dem Prozess ein Exempel statuieren.

Jörn Hauschild, der Vertreter der Bundesanwaltschaft, wehrt sich zu Beginn seines Plädoyers gegen die Vorwürfe und kritisiert seinerseits den Versuch, die Taten zu verharmlosen: "Die Chatprotokolle der Gruppe Freital zeigen eindeutig, wie gefährlich die Gruppierung ist." Die Taten der Gruppe hätten die Sicherheit der BRD gefährdet.

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