Süddeutsche Zeitung

Sachsen:Wahlausschuss nimmt AfD-Liste nur teilweise an

Lesezeit: 3 min

Von Robert Roßmann, Berlin

Die AfD hat knapp zwei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen einen Rückschlag erlitten. In den Umfragen liegt die Partei seit Monaten bei etwa 25 Prozent. Sie konnte bisher also damit rechnen, jedes vierte der mindestens 120 Landtagsmandate zu gewinnen. Doch nun hat der Landeswahlausschuss lediglich die ersten 18 der insgesamt 61 Bewerber auf der AfD-Liste zur Wahl zugelassen. Grund dafür sind Formfehler der Partei.

Die AfD hatte zunächst zwei Listen eingereicht. Auf einer Liste waren die Kandidaten 1 bis 18 aufgeführt, sie waren auf einem Parteitag im Februar bestimmt worden. Auf der zweiten Liste folgten die Plätze 19 bis 61, diese Kandidaten waren im März gewählt worden. Das Wahlrecht sieht aber vor, dass nur eine Landesliste eingereicht werden darf, die auf einem Parteitag beschlossen worden sein muss. Kurz vor Ablauf der Frist hatte die AfD deshalb eine Gesamtliste nachgereicht. Außerdem hatte sie argumentiert, dass es sich bei den beiden Veranstaltungen im Februar und im März um einen Parteitag gehandelt habe, der lediglich unterbrochen worden sei.

Der Landeswahlausschuss musste jetzt klären, ob diese Auffassung zutrifft. Bei der Erörterung ging es außerdem darum, ob alle Bewerber für einen Listenplatz die gleichen Chancen hatten und ob es Benachteiligungen im Verfahren gab. Dabei kam der Landeswahlausschuss am Freitag zu dem Ergebnis, dass es sich um zwei Parteitage gehandelt habe und dass die zweite Versammlung deshalb nicht regulär war. Deshalb wurden die dort bestimmten Listenkandidaten nicht zugelassen. Unter anderem wurde darauf verwiesen, dass es auf den beiden Veranstaltungen verschiedene Versammlungsleiter und verschiedene Wahlverfahren gegeben habe. Es habe sich also nicht um einen Parteitag gehandelt, der lediglich unterbrochen worden war.

Von der Entscheidung des Landeswahlausschusses sind mögliche direkt gewählte Abgeordnete nicht betroffen. Es werden also in jedem Fall alle AfD-Politiker, die ihren Wahlkreis gewinnen, in den Landtag einziehen. Nach einer Erhebung der Webseite "Wahlkreisprognose.de" kann die AfD derzeit mit bis zu 27 Direktmandaten rechnen. Wenn es den Rechtspopulisten gelingt, in Sachsen tatsächlich so viele Wahlkreise zu gewinnen, würde sich der Schaden durch die Nichtzulassung der hinteren Listenkandidaten für die AfD also in Grenzen halten.

Wenn die Entscheidung des Landeswahlausschusses Bestand hat, könnte das die Form des Wahlkampfes verändern. In den Wahlkreisen, in denen die AfD stark ist, könnten sich die anderen Parteien darauf verständigen, die Bürger aufzurufen, mit der Erststimme den jeweils aussichtsreichsten, nicht von der AfD stammenden Kandidaten zu wählen. Dadurch könnten, wie zuletzt bei der Oberbürgermeisterwahl in Görlitz, Erfolge der AfD verhindert werden. Auf diese Weise könnte es dazu kommen, dass die AfD am Ende tatsächlich weniger Sitze im Landtag besetzen kann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden.

Die AfD verurteilte die Entscheidung des Wahlausschusses als "Altparteien-Komplott" und kündigte an, dagegen klagen zu wollen. Sachsens AfD-Chef Jörg Urban sagte, die anderen im Landtag sitzenden Parteien wollten "mit einem durchsichtigen, juristisch nicht haltbaren Boykottverfahren den stärksten politischen Mitbewerber" strategisch schwächen. Dieser Versuch werde aber misslingen. Die Wähler würden "den perfiden Versuch des Kartells, weiterwursteln zu wollen wie bisher", durchschauen.

Die AfD hofft darauf, dass es jetzt einen Solidarisierungseffekt mit ihr gibt und die Bürger nun erst recht für AfD-Direktkandidaten stimmen werden, um der Partei auf diesem Weg doch noch zu vielen Sitzen im nächsten Landtag zu verhelfen. AfD-Landeschef Urban sagte deshalb am Freitag: "Jetzt erst recht!"

Dabei hat die AfD allerdings ein technisches Problem. Denn unter den jetzt zugelassenen 18 Listenkandidaten sind auch zahlreiche Bewerber, die Chancen haben, ihren Wahlkreis direkt zu gewinnen. Wenn ihnen das gelingt, erhöht das nicht die Zahl der Sitze der AfD im Landtag, weil die 18 Bewerber ihren Platz bei einem derzeit vorhergesagten Wahlergebnis von 25 Prozent ja schon jetzt über die Liste sicher haben.

Grüne: "Eine rein nach Recht und Gesetz getroffene Entscheidung"

SPD und Grüne wiesen die Kritik der AfD an der Entscheidung des Landeswahlausschusses zurück. Die Sache sei lange und intensiv erörtert worden, sagte Grünen-Landesvorstandssprecher Norman Vogler. Das sei "keine politische, sondern eine rein nach Recht und Gesetz getroffene Entscheidung". Der Generalsekretär der Sachsen-SPD, Henning Homann, sagte, "die äußerst fehlerhafte Durchführung der Listenaufstellung durch die AfD ist ein Skandal". Es könne der Eindruck entstehen, "dass die AfD gezielt versucht, das demokratische System zu destabilisieren". Aber auch für die AfD würden die Regeln gelten, die teilweise Streichung der Landesliste sei eine "zwingende Folge schwerer Verfahrensfehler".

An einer Unerfahrenheit der AfD könne "dieser Dilettantismus nicht liegen", sagte Homann. Wer es nicht einmal schaffe, sich bei der Aufstellung der eigenen Liste an geltendes Recht zu halten, dürfe "auch aus diesen Gründen nicht einmal in die Nähe von Macht in diesem Land kommen". Die sächsische CDU wollte sich am Freitag zunächst nicht zu der Entscheidung des Landeswahlausschusses äußern.

Bei der letzten Landtagswahl im Jahr 2014 hatte die AfD mit 9,7 Prozent der Stimmen 14 Sitze gewonnen. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es im Landtag derzeit 126 statt 120 Abgeordnete. In der jüngsten Umfrage für die Wahl am 1. September kommen CDU und AfD auf je 26 Prozent, die Linken auf 15, die Grünen auf zwölf und die Sozialdemokraten auf neun Prozent. Die FDP muss mit fünf Prozent um den Einzug in den Landtag bangen.

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SZ vom 06.07.2019
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