Tiergartenmord:"Nichts anderes als Staatsterrorismus"

Tiergartenmord: Ein Sicherheitsbeamter im Berliner Kammergericht. Dort sagte der Vorsitzende Richter Olaf Arnoldi: "Der Angeklagte hat sich eines Mordes schuldig gemacht, indem er das Opfer heimtückisch erschossen hat."

Ein Sicherheitsbeamter im Berliner Kammergericht. Dort sagte der Vorsitzende Richter Olaf Arnoldi: "Der Angeklagte hat sich eines Mordes schuldig gemacht, indem er das Opfer heimtückisch erschossen hat."

(Foto: Odd Anderson/AFP)

Das Berliner Kammergericht hält es für bewiesen, dass ein 56-jähriger Russe in der Hauptstadt einen tschetschenischstämmigen Georgier umgebracht hat - im Auftrag der russischen Regierung. Das Auswärtige Amt erklärt zwei Mitarbeiter der russischen Botschaft zu unerwünschten Personen.

Von Jan Heidtmann und Paul-Anton Krüger, Berlin

Vor einem guten Jahr, als der Prozess um den sogenannten Tiergarten-Mord begann, wusste der Vorsitzende Richter Olaf Arnoldi noch nicht einmal, wie er den Angeklagten ansprechen sollte. Er werde den Russen entweder "Sokolow" oder "Krasikow" nennen. "Das zeigt, dass ich nicht festgelegt bin." Ein gutes Jahr und 56 Verhandlungstage später sagt Richter Arnoldi nun, "der Angeklagte heißt Wadim Krasikow, der Senat ist davon überzeugt". Und: "Sokolow war und ist eine Legende, um eine Tat abzudecken."

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