Süddeutsche Zeitung

Tiergarten-Mord:Moskau weist deutsche Diplomaten aus

Das Außenministerium reagiert damit wie erwartet darauf, dass Berlin nach dem Schuldspruch zwei Angehörige der russischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt hat.

Von Paul-Anton Krüger, Berlin

Das russische Außenministerium hat am Montag einer eigenen Erklärung nach den deutschen Botschafter in Moskau, Géza Andreas von Geyr, einbestellt. Ihm sei der "starke Protest" im Zusammenhang mit dem "unfreundlichen Akt" der deutschen Regierung übermittelt worden. Diese hatte nach dem Schuldspruch im Prozess um den sogenannten Tiergartenmord zwei Angehörige der russischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt. Als "symmetrische Antwort" verweise Russland ebenfalls zwei deutsche Diplomaten des Landes.

Das Auswärtige Amt teilte in Berlin mit, dieser Schritt komme nicht überraschend, sei aus Sicht der Bundesregierung jedoch vollkommen unbegründet. Bei der Entscheidung der Bundesregierung aus der vergangenen Woche handele es sich um "eine angemessene Reaktion" auf die Feststellung des Kammergerichts Berlin, dass der sogenannte Tiergartenmord "im Auftrag staatlicher russischer Stellen verübt" wurde. Das Gericht hatte die Tat am vergangenen Mittwoch als "Staatsterrorismus" gewertet.

Das Auswärtige Amt sieht in dem Verbrechen "eine schwerwiegende Verletzung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland". Die Bundesregierung strebe mit Russland einen Austausch "auf Basis des Völkerrechts und des gegenseitigen Respekts an". Die Entscheidung des Außenministeriums in Moskau belaste das Verhältnis erneut.

Allerdings lässt sich die Reaktion Moskaus auch dahingehend deuten, dass Russland die Sache nicht weiter eskalieren will. Russland hatte zuletzt wiederholt mit schärferen Maßnahmen auf Ausweisungen seiner eigenen Diplomaten reagiert, vor allem im Verhältnis zu den USA. Auf die Ausweisung von acht Angehörigen der russischen Mission bei der Nato antwortete Moskau mit der Schließung der beiden Büros der westlichen Verteidigungsallianz in Moskau. Auch zog das Außenministerium die restlichen Mitarbeiter der Vertretung bei der Nato aus Brüssel ab.

Tod durch drei Schüsse, zwei davon in den Hinterkopf

Kremlsprecher Dmitrij Peskow hatte das Urteil des Berliner Kammergerichts ebenfalls scharf kritisiert, aber auch gesagt, die Auseinandersetzung darüber dürfe die Perspektiven für den Aufbau eines Dialogs zwischen Präsident Wladimir Putin und dem neuen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) "in keiner Weise beeinflussen". Scholz verteidigte die Entscheidung von Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne), zwei russische Diplomaten auszuweisen.

Russland hatte sich gegen die Formulierungen in dem Urteil und dessen Schlussfolgerungen schon entschieden verwehrt, noch bevor Baerbock ihre Entscheidung verkündete. Russlands Botschafter in Berlin, Sergej Netschajew, bezeichnete den Spruch des Staatsschutzsenats als "absurd" und "politisch motiviert". Schon vergangene Woche hatte er angekündigt, der "unfreundliche Akt", werde "nicht unerwidert" bleiben.

In dem Fall geht es um den Mord an dem aus Tschetschenien stammenden Georgier Selimchan Changoschwili. Er war am 23. August 2019 im Kleinen Tiergarten in Berlin durch drei Schüsse getötet worden, zwei davon in den Hinterkopf. Angeklagt war der 56-jährige Russe Wadim Krasikow. Der russische Geheimdienst hatte ihm eine Tarnidentität verschafft. Das Kammergericht verurteilte ihn zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung erschwert.

Bei dem Mord sei es um "Vergeltung und Rache" an dem von Russlands Präsident Putin als "Terroristen" bezeichneten Georgier gegangen, hielt das Gericht in seiner Urteilsbegründung fest. Changoschwilli soll in der russischen Teilrepublik Tschetschenien aufseiten der Separatisten gekämpft haben. Das Opfer "war schon lange kein Kämpfer mehr, er wollte ein ruhiges Leben in Berlin führen". Der Mord sei "nichts anderes als Staatsterrorismus", sagte der Vorsitzende Richter Olaf Arnoldi.

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