MünchenDrei Männer wegen Spionage für Russland verurteilt

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Prozess vor dem Oberlandesgericht München: Einer der Angeklagten (Mitte) wird in den Gerichtssaal geführt (Archivbild).
Prozess vor dem Oberlandesgericht München: Einer der Angeklagten (Mitte) wird in den Gerichtssaal geführt (Archivbild). Peter Kneffel/dpa

Die drei Angeklagten bestreiten die Vorwürfe vehement, ihre Verteidiger fordern Freispruch. Doch das Oberlandesgericht München kommt zu einer anderen Einschätzung.

Das Oberlandesgericht München hat drei Männer wegen Spionage für Russland verurteilt. Der mutmaßliche Kopf des Trios erhielt auch wegen der Planung von Sabotageakten sowie seiner Zeit als Paramilitär in der Ostukraine eine Haftstrafe von sechs Jahren. Seine beiden Mitangeklagten verurteilte das Gericht zu Haftstrafen von einem halben sowie einem Jahr auf Bewährung.

Die Bundesanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten acht Jahre und acht Monate Haft und für die beiden anderen Männer je ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung hingegen hatte für alle drei Männer Freispruch beantragt.

Hauptangeklagter war Teil des Paramilitärs in der Ostukraine

Nach Überzeugung des Gerichts war der 41 Jahre alte Hauptangeklagte zwischen 2014 und 2016 als Paramilitär in der Ostukraine Teil einer bewaffneten terroristischen Vereinigung im Kampf gegen ukrainische Streitkräfte. Den Vorwurf hatte der Mann vor Gericht zurückgewiesen: Er habe damals eine Beziehung zu einer Frau dort gehabt und sei nie in kriegerische Aktionen verwickelt gewesen.

Er verwahrte sich auch gegen den Vorwurf, von Oktober 2023 bis April 2024 in Deutschland für Russland spioniert und unter anderem Brandanschläge und Sabotageaktionen gegen militärische Infrastruktur und wichtige Bahnstrecken geplant zu haben. Den Ermittlungen zufolge hatten ihn dabei in den letzten Wochen auch seine beiden mitangeklagten Bekannten unterstützt, denen die Bundesanwaltschaft daher ebenfalls geheimdienstliche Agententätigkeit zur Last legte.

Den Spionagevorwurf stritten die Männer im Prozess ab: Sie hätten sich lediglich scherzhaft und ironisch unterhalten. Die Bundesanwaltschaft sieht dagegen beim Hauptangeklagten einen engen Draht zu russischen Geheimdiensten. Auch die beiden anderen Männer hätten sich sehr bewusst entschieden, auf diese Art und Weise tätig zu werden, hieß es.

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