Vor zwei Jahren hat die EU nicht nur den russischen Präsidenten Wladimir Putin überrascht, sondern auch sich selbst. Alle 28 Staaten, wiewohl in unterschiedlichem Maße erschüttert durch den russischen Bruch des Völkerrechts in der Ukraine, verständigten sich auf eine gemeinsame Antwort. Die EU verhängte spürbare wirtschaftliche Sanktionen, die später mit dem Minsker Abkommen verknüpft wurden. Die Umsetzung aller Vereinbarungen sollte durch Aufhebung von Sanktionen belohnt, deren Missachtung durch Fortgeltung der Sanktionen bestraft werden. Demnächst, wenn die Verlängerung der Sanktionen ansteht, muss die EU entscheiden, ob sie diese Politik fortsetzt. Allerdings: Eine andere hat sie nicht.
Russland-Sanktionen:Nicht, um Russland in die Knie zu zwingen
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Die Sanktionen müssen fortgesetzt werden - so lange, bis Putin seinen Teil des Minsker Abkommens erfüllt hat. Solange sind die Sanktionen, hoffentlich, ein erfreuliches Zeichen europäischer Einigkeit.
Von Daniel Brössler
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