Russland:Wie ein Gericht in Den Haag Russland 50 Milliarden Dollar erspart

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Moskau drehte den Hahn zu: Der Yukos-Konzern machte seit den Neunzigerjahren russischen Staatsunternehmen starke Konkurrenz. (Foto: Alexander Korolkov/AFP)
  • Ein Bezirksgericht in Den Haag hat ein Urteil kassiert, das Russland zur Zahlung von 50 Milliarden Dollar Schadenersatz an ehemalige Großaktionäre des russischen Erdölkonzerns Yukos verurteilt hatte.
  • Yukos war unter der Leitung von Michail Chodorkowskij zum größten Ölkonzern Russlands aufgestiegen. 2003 wurde er zerschlagen.

Von Frank Nienhuysen und Stefan Ulrich, München

Russland erwartet derzeit kaum Gutes aus dem Westen. Umso erfreuter hat Moskau nun auf ein Urteil eines niederländischen Bezirksgerichts in Den Haag reagiert, das den russischen Steuerzahlern 50 Milliarden Dollar ersparen könnte. Die Bezirksrichter kassierten am Mittwoch das Urteil eines ebenfalls in Den Haag ansässigen Schiedsgerichts aus dem Jahr 2014. Darin hatten die Schiedsrichter ehemaligen Großaktionären des russischen Erdölkonzerns Yukos 50 Milliarden Dollar Schadenersatz gegen den russischen Staat zugesprochen.

Die Begründung des Schiedsgerichts lautete: Moskau habe Yukos Mitte der Zweitausenderjahre aus politischen Gründen in den Bankrott getrieben und so die Aktionäre geschädigt. Doch nun kommen die Bezirksrichter zu dem Ergebnis: Das Schiedsgericht war gar nicht zuständig für den Fall Yukos. Seine Entscheidung sei daher unwirksam.

Vertreter der russischen Seite sagten, das neue Urteil sei "extrem erfreulich für die russischen Steuerzahler". Die klagende Firma GML, die ungefähr 60 Prozent der Yukos-Aktionäre vertritt, kritisierte dagegen, das Bezirksgericht habe das Recht falsch angewendet. Der Augsburger Juraprofessor Christoph Vedder, der zu Schiedsgerichten forscht und selbst in solchen Gerichten saß, nennt das Urteil vom Mittwoch "sensationell". Schiedsgerichts-Urteile seien nämlich nur in engen Grenzen anfechtbar. Nun setzten sich niederländische Richter einer unteren Instanz über international renommierte Schiedsrichter hinweg. "Das ist ein Meilenstein für die Schiedsgerichtsbarkeit."

Flexibilität bei der Auswahl der Richter und der Rechtsordnung

Ausgangspunkt des Falles ist der internationale Energiecharta-Vertrag, ein Abkommen über den Energiehandel. Er sieht vor, dass sich Investoren bei Streitigkeiten mit einem Vertragsstaat an den ständigen Schiedsgerichtshof wenden können, der im Haager Friedenspalast residiert. Dieser Schiedsgerichtshof hat in den vergangenen Jahren enorm an Bedeutung gewonnen, weil er den streitenden Parteien viel Flexibilität bei der Auswahl der Richter und der Rechtsordnung lässt.

Daher wandten sich auch die Yukos-Eigner nach Den Haag. Moskau argumentierte jedoch, der Schiedsgerichtshof sei nicht zuständig. Russland habe den Energiecharta-Vertrag zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Daher sei die Klausel über den Schiedsgerichtshof für Russland nicht bindend. So sah das nun auch das Bezirksgericht. Der Schiedsgerichtshof hatte demgegenüber geurteilt, er sei zuständig, weil die Regeln des Energiecharta-Vertrages auf Russland vorläufig anwendbar seien.

In der Sache befanden die Schiedsrichter, es sei nicht vorrangiges Ziel Russlands gewesen, von Yukos ausstehende Steuerzahlungen einzutreiben. Vielmehr sei es vor allem darum gegangen, den Konzern zu zerschlagen. Die Steuerforderungen der russischen Behörden beliefen sich damals auf 27 Milliarden Dollar, Geld, das Yukos nicht aufbringen konnte. Nach einer Versteigerung ging der Kern des Yukos-Konzerns in den Besitz des staatlichen Energieunternehmens Rosneft über. Dessen Chef ist Igor Setschin, ein enger Vertrauter von Präsident Wladimir Putin.

Für Moskau wurde der prosperierende Konzern zur großen Konkurrenz

Yukos war unter der Leitung von Michail Chodorkowskij zum größten Ölkonzern Russlands aufgestiegen. Er stellte westliche Manager an und führte transparente Bilanzen ein, was damals in Russland für ein Rohstoff-Unternehmen ungewöhnlich war. Für Moskau wurden der prosperierende Konzern und sein Vorsitzender zur großen Konkurrenz. Wirtschaftlich, weil Yukos als Privatunternehmen am Staat vorbei strategische Geschäfte mit China anstrebte. Politisch, weil Chodorkowskij Oppositionsparteien unterstützte. 2003 wurde er festgenommen und in Schauprozessen wegen Betrugs und Steuerhinterziehung zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Sein Yukos-Konzern wurde zerschlagen.

Chodorkowskij, das hat die Klägerseite betont, sei von dem Entschädigungsverfahren nicht betroffen. Er hatte seine Unternehmensanteile an Leonid Newslin übertragen, einen Mitaktionär, der nach Israel geflüchtet ist. Trotzdem hat die russische Justiz zuletzt auch Chodorkowskij wieder ins Visier genommen. Der Sprecher der russischen Ermittlungsbehörde, Wladimir Markin, warf dem von Putin begnadigten Regierungskritiker vor, er habe Yukos bei der Privatisierung in den Neunzigerjahren durch Betrug unter Kontrolle gebracht. Im Dezember durchsuchten Ermittler Räume von Chodorkowskijs ehemaligem Pressechef sowie das Moskauer Büro von Chodorkowskijs Forum "Open Russia".

Für Russland wäre eine Entschädigungssumme von 50 Milliarden Dollar eine gewaltige Belastung in Zeiten der Krise. Auch deshalb stemmt sich das Land gegen das Urteil des Schiedsgerichts. Zu Beginn dieser Woche erklärte der russische Chef-Ermittler Alexander Bastrykin den Schiedsspruch von 2014 sogar als Teil "eines Informationskrieges" gegen Russland.

Die Yukos-Eigner wiederum sehen sich durch das Urteil vom Mittwoch ungerecht behandelt. Sie kündigten an, in den Niederlanden in die Berufung zu gehen. Zugleich würden sie weiter versuchen, das Schiedsgerichtsurteil in aller Welt zu vollstrecken. So laufen in Staaten wie Deutschland, Frankreich, den USA oder Indien Vollstreckungsverfahren gegen russische Vermögenswerte. Der Kampf um Yukos wird noch lange weitergehen.

© SZ vom 21.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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