Süddeutsche Zeitung

Rundfunkbeiträge:Wir sind dann mal weg

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Die Idee der CDU klang faszinierend: Wenn der Landtag sich mit der geplanten Erhöhung der Rundfunkbeiträge gar nicht erst befasst, gibt es keine Scherereien in der Koalition. Doch das würde ein ganz anderes Problem aufwerfen.

Von Claudia Tieschky

Über das Nein zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent im Monat sind sich die Fraktionen von CDU und AfD im Magdeburger Landtag einig. Am 15. Dezember sollte darüber abgestimmt werden. Diese Einigkeit hat die Regierungskoalition von CDU, SPD und Grünen tief in die Krise gestürzt. Die Rettung soll nun auf Antrag der CDU darin bestehen, die Beitragserhöhung von der Tagesordnung des Landtags zu nehmen. Das Argument, das Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) und seinem fragilen Regierungsbündnis aus der Bredouille helfen soll, kommt im Antrag der CDU-Fraktion auf Seite 6. Es ist jeder Parteipolitik erst einmal unverdächtig, denn es lautet: Corona.

Im Juni hatte Haseloff den Staatsvertrag der Länder zur Beitragserhöhung unterzeichnet, allerdings mit dem Vermerk, dass die Landtage ja noch abstimmen müssten. Zwölf von 16 Landesparlamenten - alle bis auf Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern - haben den Staatsvertrag inzwischen ratifiziert und der Erhöhung zugestimmt.

Die Höhe der Beiträge für ARD, ZDF und Deutschlandradio, allgemein Rundfunkgebühren genannt, wird alle vier Jahre von einem unabhängigen Sachverständigengremium mit dem Kürzel KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) neu festgesetzt. Alle zwei Jahre prüft sie zudem eine mögliche Über-oder Unterfinanzierung der Sender. Auf Grundlage der KEF-Empfehlung schließen die Länder einen Staatsvertrag, den die Landtage ratifizieren müssen. Bei deutlichen Abweichungen von den Prognosen legen die von den Bundesländern entsandten Experten der KEF den Beitrag auch unabhängig vom Vierjahreszyklus neu fest. Der aktuelle Staatsvertrag zur Rundfunkfinanzierung läuft zum Jahresende aus. Schon deshalb ist die von Sachsen-Anhalt ins Spiel gebrachte Verschiebung problematisch. Faktisch hätte sie das gleiche Ergebnis wie eine formelle Ablehnung im Landtag: Der Staatsvertrag könnte nicht in Kraft treten.

"Völlig veränderte Umstände" durch die Pandemie

"Völlig veränderte Umstände" sieht nun die CDU-Fraktion in Magdeburg durch die Folgen der Pandemie-Bekämpfung. Erforderlich sei daher eine "revidierte Festsetzung des Beitrags". Die KEF, die im Frühjahr 2020 die neue Beitragshöhe für die Jahre 2021 bis 2024 festgelegt hatte, müsse die Auswirkung der Pandemie-Maßnahmen auf Wirtschaft und öffentliche Haushalte neu bewerten. Das sei bisher nicht geschehen. Der Staatsvertrag über die Beitragserhöhung sei daher von "absehbarer Gegenstandslosigkeit". Eine Neubewertung könne sogar die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stärken, der "für die demokratische Willensbildung eine herausragende und von der CDU-Fraktion anerkannte Bedeutung" habe. Diese Argumentation ist deshalb geschickt, weil sie ein grundsätzliche Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und der Beitragsermittlung enthält. Im Kern läuft der Vorschlag darauf hinaus, unter Verweis auf Corona einfach nochmal alles gründlich durchrechnen zu lassen.

Das Papier ist so formuliert, dass es keine Angriffsfläche für den Vorwurf einer zu großen AfD-Nähe liefert. Vielmehr argumentiert es recht versiert innerhalb des bestehenden Rundfunkrechts: Eine unangemessene Belastung der Bürger, auf die das Corona-Argument letztlich abzielt, ist einer von nur zwei Fällen, in denen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Ländern Spielraum gibt, von der strikt staatsfernen Beitragsermittlung durch die KEF abzuweichen.

Allerdings wären die Folgen erheblich. Erste Konsequenz wäre, dass die Rundfunkbeiträge bundesweit nicht steigen. Einem Staatsvertrag müssen alle Bundesländer zustimmen, damit er in Kraft treten kann. Ein Nein (oder ein Nicht-Beschluss) von Sachsen-Anhalt würde also den Willen jener Länder aushebeln, deren Landtage der Erhöhung bereits zugestimmt haben, und für Streit sorgen. Bayern hat bereits erklärt, dass es Nachverhandlungen kategorisch ablehnt; die geplante Erhöhung sei moderat. Auch den Mitteldeutschen Rundfunk, dessen Sendegebiet die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen umfasst, würde das auf die Probe stellen. Den MDR leitet Karola Wille, die erste ostdeutsche Intendantin eines ostdeutschen öffentlich-rechtlichen Senders. Sie genießt auch bei vielen hohes Ansehen, die ARD und ZDF als überteuerte und vorwiegend westdeutsch geprägte Veranstaltung kritisieren, bei der die Intendanten außerdem zu hohe Gehälter bekämen.

Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten. Spätestens dann würden die Sender das Bundesverfassungsgericht anrufen, um eine bedarfsgerechte Ausstattung für ihren verfassungsrechtlichen Auftrag einzuklagen. Sie würden auf die Umsetzung der KEF-Empfehlung pochen. Mit einer solchen Klage waren sie bereits einmal erfolgreich, als drei Länder die von der KEF für 2005 empfohlene Erhöhung kippten - damals waren es Bayern, Sachsen und NRW.

Bis zu einem Urteil würde allerdings Zeit vergehen, beim letzten Mal waren es zwei Jahre. Inzwischen würden den Sendern die von der KEF neu bewilligten Mittel fehlen. 1,5 Milliarden mehr auf vier Jahre gerechnet hat die Kommission zugestanden. Insgesamt erkennt die KEF den Sendern für die Zeit von 2021 bis Ende 2024 Gesamtaufwendungen von 38,7 Milliarden Euro zu, also mehr als 9,5 Milliarden Euro pro Jahr. Dass die Sender trotzdem vor akuten Finanzproblemen stehen, liegt je nach Sichtweise an deren Unfähigkeit zum Sparen, an den hohen Lasten der Altersversorgung oder am mangelnden politischen Willen der Länder, die ja die große Zahl der öffentlich-rechtlichen TV- und Hörfunksender festlegen.

In ARD-Kreisen werden nun für den Fall, dass die Beitragserhöhung nicht wie geplant kommt, dramatische Szenarien eines Finanznotstands ausgebreitet. Demnach wäre dann der bewährte interne Finanzausgleich unter armen und reichen Sendern nicht mehr möglich; von Subventionen abhängige Sender wie Radio Bremen und der Saarländische Rundfunk könnten pleitegehen. Käme es tatsächlich so weit, ginge das zu Lasten der jeweiligen Bundesländer, die für ihre öffentlich-rechtlichen Anstalten haften.

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