Rundfunkabgabe:Alle Länder müssen zustimmen

Vier Landtage müssen den Staatsvertrag noch absegnen. Was passiert, falls sie ablehnen? Das ist unklar.

Von Claudia Tieschky, München

Die Ministerpräsidenten der Länder haben im Juni einen Staatsvertrag unterschrieben: Die Rundfunkabgabe für ARD, ZDF und Deutschlandradio soll danach im neuen Jahr von derzeit 17,50 Euro auf dann 18,36 Euro monatlich steigen. So lautet die Empfehlung der unabhängigen Sachverständigenkommission KEF, die prüft, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk über- oder unterfinanziert ist. Dem Staatsvertrag müssen alle Landtage zustimmen.

Derzeit stehen die Abstimmungen noch in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen aus. Wenn ein Land die Zustimmung verweigert, tritt das Gesetz nicht in Kraft und die Erhöhung der Abgabe kann nicht wie geplant kommen.

Was dann passiert, ist unklar. Erst einmal gäbe es keine Erhöhung. Die Sender würden vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, das sie bereits einmal erfolgreich anriefen, als drei Länder die von der KEF für 2005 empfohlene Erhöhung kippten- damals waren es Bayern, Sachsen und NRW. Das Urteil war eindeutig und gibt den Ländern seither wenig Spielraum für Eingriffe in die strikt staatsfern ermittelte Rundfunkfinanzierung: Nur die Sicherung des Informationszugangs und die Angemessenheit der Belastung der Bürger sind demnach legitime Gründe, von der KEF-Empfehlung abzuweichen.

Der Rundfunkbeitrag wird alle vier Jahre neu festgesetzt - falls die KEF eine unerwartete Über- oder Unterfinanzierung der Sender feststellt, greift sie auch zwischendurch ein. Die KEF besteht aus Sachverständigen, die von den Ländern entsandt werden.

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