Rumänien:Vom Verfassungsgericht ausgebremst

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Präsident Johannis scheitert mit seinem Plan für vorgezogene Neuwahlen. Viele Rumänen hofften auf einen Neubeginn. Doch es ist nicht das erste Mal, dass das Gericht fragwürdige Urteile fällt.

Von Florian Hassel, Warschau

Rumäniens Präsident Klaus Johannis (l.) und der Vorsitzende der Nationalliberalen Partei, Ludovic Orban (r.), winken ihren Anhängern in Bukarest zu. (Foto: Daniel Mihailescu/AFP)

Mit einem aufsehenerregenden Urteil hat Rumäniens Verfassungsgericht die von Präsident Klaus Johannis angestrebten Neuwahlen vorerst abgewendet. Die Richter verpflichteten ihn, dem Parlament einen anderen Kandidaten als den am 6. Februar als Ministerpräsidenten gestürzten Ludovic Orban als neuen Regierungschef vorzuschlagen. Mit der unerwarteten Entscheidung dürfte sich in Rumänien der seit Monaten andauernden politische Stillstand weiter verlängern. Im Oktober 2019 war die skandalumwitterte Regierung der Postkommunisten (PSD) durch ein Misstrauensvotum gestürzt und am 4. November Orban, der Chef der konservativen Liberaldemokraten (PNL), zum neuen Regierungschef gewählt worden.

Viele Rumänen hofften auf einen Neubeginn. Doch die PSD hält im Parlament 202 von 465 Sitzen. Orbans Liberaldemokraten (PNL) kommen auf nur 106 Mandate, der oft mit ihm stimmende Reformblock URS-Plus auf 40 Abgeordnete. Dazu stimmen kleinere Parteien je nach ihren eigenen Interessen ab. Die PSD blockierte fast alle Initiativen der Regierung. Laut Umfragen würde die PSD von gut 45 Prozent bei der Wahl Ende 2016 auf jetzt nur noch knapp 21 Prozent abstürzen. Orbans PNL, aus der auch der bürgerliche Präsident Johannis kommt, könnte auf bis 48 Prozent zulegen. Sie strebt daher eine vorgezogenen Neuwahl an; regulär stehen Parlamentswahlen erst im Herbst 2020 an.

Allerdings setzt die Verfassung hohe Hürden für vorgezogene Wahlen. Der Präsident kann das Parlament nur auflösen und vorzeitige Neuwahlen ausrufen, wenn er innerhalb von 60 Tagen zwei Mal einen Regierungschef vorschlägt, das Parlament diesen jedoch nicht bestätigt. Das Misstrauensvotum gegen Regierungschef Orban am 6. Februar war der erste, mit kleineren Parteien abgesprochene Schritt auf dem Weg zu vorgezogenen Neuwahlen. Nun schlug Präsident Johannis erneut Orban als Regierungschef vor. Das Kalkül: Die PSD würde ihn zwei Mal ablehnen, andere Parteien würden sich enthalten - damit wäre der Weg frei für Neuwahlen, die mit den ohnehin anstehenden Lokalwahlen Mitte bis Ende Juni abgehalten werden könnten. Doch es lief nicht wie geplant.

Für dieses Szenario auf dem Weg zu Neuwahlen wäre die PNL auf mehrere kleine Parteien angewiesen. Nach jüngsten Umfragen müssten diese aber fürchten, unter die Fünf-Prozent-Hürde zu rutschen und aus dem Parlament zu fliegen, so etwa die nominell liberale Alde-Partei, die linke Kleinpartei Pro Romania von Ex-Ministerpräsident Victor Ponta und die UDMR-Partei der rumänischen Ungarn. Und so waren Absprachen mit dem Orban-Lager offenbar nichts mehr wert: Neben der PSD boykottierten auch andere Parteien am Montag die Parlamentssitzung, die zur Abstimmung über die Regierung von Ludovic Orban ansetzt worden war.

Das Gericht wird von PSD-nahen Richtern dominiert, es erließ bereits andere fragwürdige Urteile

Die Postkommunisten hatten indes gegen die neuerliche Nominierung Orbans das Verfassungsgericht angerufen. Nach Artikel 102 der Verfassung ist der Präsident bei seinem Vorschlag für einen Regierungschef nur gebunden, wenn eine Partei die absolute Mehrheit im Parlament hat. Ist dies nicht der Fall, wie derzeit in Rumänien, muss der Präsident lediglich die im Parlament vertretenen Parteien befragen, ist aber bei seiner Entscheidung über einen neuen Regierungschef frei. Ebenso wenig verbieten es die Verfassung oder andere Gesetze, einen Regierungschef erneut vorzuschlagen, der bereits durch ein Misstrauensvotum gestürzt wurde.

Doch die Verfassungsrichter setzten gleich den nächsten Paukenschlag: Sie entschieden am Montag, es existiere ein "Konflikt zwischen den Verfassungsorganen". Johannis müsse dem Parlament daher einen anderen Kandidaten als Regierungschef vorschlagen. Eine Kandidatur müsse "auf die Erreichung einer parlamentarischen Mehrheit gerichtet sein, um eine neue Regierung zu bilden". Kaum jemand in Bukarest hatte mit dieser Entscheidung gerechnet, die einer Beurteilung der konkreten Verhältnisse im Parlament durch die Richter gleichkommt.

Das Gericht wird von PSD-nahen Richtern dominiert und erließ bereits andere fragwürdige Urteile. Im Mai 2018 etwa entschied es, der Justizminister dürfe faktisch über die Entlassung der Leiterin der Antikorruptionsbehörde DNA entscheiden. Das Urteil widersprach einem Gesetz von 2014 und 14 Jahren Rechtspraxis zur Gewaltenteilung in dem EU-Staat, doch Präsident Johannis musste die hoch angesehene DNA-Chefin Laura Kövesi entlassen. Kövesi hatte etliche Mitglieder der PSD bis hinauf zum langjährigen Parteichef Liviu Dragnea wegen Amtsmissbrauch oder Korruption angeklagt.

Nach dem Urteil der Verfassungsrichter ist offen, wie es in der rumänischen Politik weitergeht. Vorgezogene Wahlen schon bis Ende Juni scheinen kaum mehr realistisch zu sein, selbst wenn Präsident Johannis umgehend einen anderen Kandidaten als Regierungschef vorschlägt und dieser innerhalb von 60 Tagen zwei Mal vom Parlament abgelehnt wird. Denn der Termin einer Wahl muss in Rumänien 90 Tage im Voraus feststehen. Verschiebt sich der jetzige Zeitplan auch nur minimal, müssten die Rumänen in der Urlaubszeit im Juli oder August wählen - dazu dürfte niemand bereit sein.

© SZ vom 25.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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