Rumänien:Iohannis liegt bei Präsidentenwahl vorn - Stichwahl nötig

Präsidentenwahl in Rumänien

Rumäniens Präsident Klaus Iohannis

(Foto: dpa)
  • Rumäniens Präsident Klaus Iohannis verfehlt bei der Präsidentenwahl die für einen Sieg in der ersten Runde notwendige absolute Mehrheit.
  • Nun muss er in zwei Wochen in einer Stichwahl gegen die zweitplatzierte Sozialdemokratin Viorica Dăncilă antreten.
  • Das Parlament hatte Dăncilă erst im Oktober durch ein Misstrauensvotum als Regierungschefin gestürzt.

Über das nächste Staatsoberhaupt Rumäniens wird in einer Stichwahl entschieden: Amtsinhaber Klaus Iohannis kam auf 36,6 Prozent der Stimmen teilte die Zentrale Wahlbehörde in Bukarest mit - und verfehlte damit die absolute Mehrheit. Damit kommt es in zwei Wochen zu einer Stichwahl zwischen Iohannis und der zweitplatzierten Sozialdemokratin Viorica Dăncilă, die erst kürzlich als Ministerpräsidentin gestürzt worden war. Sie kam auf etwa 23 Prozent der Stimmen. Offizielle Zahlen sollen am Montag veröffentlicht werden.

"Wahltagsbefragungen zeigen, dass Millionen Rumänen im Land und im Ausland für unser Projekt gestimmt haben, für ein normales Rumänien", sagte Iohannis, der eine zweite fünfjährige Amtszeit anstrebt. Alle Rumänen, selbst diejenigen, die für Dăncilă gestimmt hätten, wollten das gleiche, sagte Iohannis: "Öffentliches Geld korrekt eingesetzt für Schulen, Krankenhäuser und Autobahnen, stabile Renten", Institutionen, die den Bürgern dienten, sowie Gesetze, die "von allen respektiert" würden. Die Stichwahl soll am 24. November stattfinden.

Überschattet wird die Wahl von einer politischen Krise. Das Parlament hatte Dăncilă im Oktober durch ein Misstrauensvotum gestürzt. Ihrer Regierung wurde Korruption vorgeworfen. Inzwischen regiert ein Minderheitskabinett unter Ludovic Orban von der Nationalliberalen Partei, deren Vorsitzender Iohannis früher selbst war. Insbesondere die rumänische Jugend ist von der derzeitigen politischen Elite enttäuscht.

Verglichen mit Deutschland verfügt der Präsident in Rumänien über größere Vollmachten. So kann er Personalvorschläge für das Amt des Regierungschefs, Ministerposten und für Richterstellen zurückweisen und hat zudem Einfluss auf die Außen- und Sicherheitspolitik. Außerdem darf er vom Parlament beschlossene Gesetze ablehnen. Stimmen die Abgeordneten aber ein zweites Mal dafür, muss er sie unterzeichnen.

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