Es ist jetzt amtlich. In Rumänien darf ein in weiten Teilen der Bevölkerung beliebter Politiker, der russlandfreundliche Rechtsaußen-Kandidat Călin Georgescu, nicht erneut zur Präsidentschaftswahl antreten. Das hat das Verfassungsgericht des EU-Landes vergangene Woche entschieden. Zuvor hatte es bereits einen Wahlsieg Georgescus in erster Runde für ungültig erklärt.
Rumänien:Die Sprengkraft im Urteil gegen Georgescu
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Das Verfassungsgericht des EU-Landes hat den erfolgreichen Kandidaten von der Präsidentschaftswahl ausgeschlossen. War das rechtens? Grundsätzlich ja, sagt ein US-Verfassungsrechtler – und spricht dennoch eine Warnung aus.
Von Tobias Zick

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