Ruhende SPD-Mitgliedschaft:Edathy will Berufung einlegen

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Sebastian Edathy. (Foto: dpa)
  • Der frühere Bundestagabgeordnete Edathy wird nicht aus der Partei ausgeschlossen - muss jedoch seine Mitgliedschaft für drei Jahre ruhen lassen.
  • Der Partei sei kein schwerer Schaden entstanden, so die Begründung der Kommission.
  • Gleichzeitig widerspreche Edathys Handeln der grundsätzlichen Haltung der SPD, die sich für Kinderschutz und gegen die Ausbeutung Minderjähriger einsetzt.

Edathy will Entscheidung der Schiedskommission nicht akzeptieren

Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy will die Entscheidung der Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover, seine Parteirechte drei Jahre auszusetzen, nicht akzeptieren. "Ich werde gegen die heutige Entscheidung (...) Berufung bei der SPD-Bundesschiedskommission einlegen", teilte Edathy am Abend über Facebook mit.

"Nach Sichtung des 32-seitigen Textes war es zwingend, den Antrag des SPD-Bundesvorstandes auf meinen Parteiausschluss abzulehnen", heißt es weiter in seiner Erklärung. Die Gründe habe die Kommission stringent dargelegt. "Unverständlich bleibt aber gerade deshalb, wieso meine Mitgliedsrechte für drei Jahre ruhen sollen." Es bestehe daher der Eindruck, "dass der Hintergrund allein der sein dürfte, dem SPD-Bundesvorstand ein komplettes Scheitern zu ersparen. Das halte ich politisch für nachvollziehbar. Ich akzeptiere das aber nicht."

Kein Parteiausschluss

Die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover hatte am Montag mitgeteilt, dass Edathy seine Parteimitgliedschaft wegen der Vorwürfe um den Besitz kinderpornografischen Materials ab sofort für drei Jahre ruhen lassen muss. Für einen von der Parteispitze beantragten Parteiausschluss sah das Gremium dagegen keine ausreichende Grundlage. Edathy hätte dafür ein parteischädigender Verstoß gegen die SPD-Grundwerte nachgewiesen werden müssen.

Das in Rede stehende Verhalten Edathys habe sich "allein in der Privatsphäre" abgespielt. Die mediale Aufmerksamkeit, die der Fall ausgelöst habe, sei nicht nur ihm zuzuschreiben. Ein erheblicher Verstoß gegen die Grundsätze der SPD liege nicht vor, durch sein Verhalten sei der Partei außerdem auch kein "schwerer Schaden" entstanden, so die Kommission.

Gleichwohl verstoße das Bestellen und Herunterladen derartiger Bilder unabhängig von der Frage der Legalität gegen die "grundsätzliche Haltung und Programmatik" der SPD, sich für Kinderschutz und gegen die Ausbeutung Minderjähriger einzusetzen, erklärte das Gremium. Daher sei ein zeitweiliges Ruhen der Mitgliedschaft angeordnet worden.

Nach den Parteistatuten können Edathy und die Partei nun innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung schriftlich Berufung einlegen, die Begründung dafür muss innerhalb eines Monats eingehen.

Parteischädigender Verstoß gegen die SPD-Grundwerte?

Das sogenannte Parteiordnungsverfahren war im Februar 2014 auf Antrag der SPD-Spitze um Sigmar Gabriel eingeleitet worden. Sie war der Ansicht, dass Edathy durch den Besitz von kinderpornografischem Bildmaterial gegen das Selbstverständnis der Partei verstoßen hat. Edathy hatte mitgeteilt, nicht aus der SPD austreten zu wollen.

Für einen Ausschluss muss ein parteischädigender Verstoß gegen die SPD-Grundwerte nachgewiesen werden. Die Hürden dafür sind aber sehr hoch. Der Strafprozess gegen Edathy war gegen Zahlung einer Geldauflage zu Ende gegangen (eine Chronik der Affäre).

© Süddeutsche.de/dpa/fued/anri/sks - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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