Minister-Pensionen:Zu viel, zu schnell

Die Ministerinnen und Minister mit Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer Kabinettsklausur in Schloss Meseberg. (Foto: Getty Images)

Warum die Ansprüche der Bundesminister auf Ruhegehälter dringend beschnitten werden sollten.

Kommentar von Robert Roßmann, Berlin

Ministerinnen und Minister haben einen aufreibenden Job. Sie tragen Verantwortung für viele Mitarbeiter und riesige Etats. Der Haushalt von Hubertus Heils Arbeitsressort beläuft sich sogar auf 150 Milliarden Euro. Die Minister erhalten 15 065,92 Euro plus einen Ortszuschlag. An der Höhe des Gehalts gibt es nichts auszusetzen. Auch in der Politik gilt: Wer gutes Personal will, muss gute Gehälter zahlen. Vergleichbare Tätigkeiten in der freien Wirtschaft werden deutlich besser entlohnt. Die Gehälter der Minister sind eher zu niedrig als zu hoch.

Nicht hinnehmbar ist dagegen die Geschwindigkeit, mit der die Kabinettsmitglieder Pensionsansprüche anhäufen. Bereits nach vier Jahren haben sie einen Anspruch auf mehr als 4000 Euro monatlich erworben. In Ausnahmefällen reichen dafür sogar zwei Jahre. Und anders als normale Beschäftigte können Ex-Minister, wenn sie einen Abschlag in Kauf nehmen, ihr Ruhegehalt bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres beziehen. Eine so hohe Alterssicherung erreichen in der gesetzlichen Rentenversicherung selbst Spitzenverdiener nach 50 Beitragsjahren nicht.

Vor elf Jahren, bei der letzten Änderung des Bundesministergesetzes, sind die Ansprüche der Ressortchefs etwas beschnitten worden. Das war ein guter Anfang - es ist ärgerlich, dass es bis heute keine Fortsetzung gab.

© SZ vom 11.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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Von Robert Roßmann
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