Rücktritt von Umweltminister Röttgen:Wenn Deutschland abberuft

Joschka Fischer hat einmal gesagt: "Wenn Deutschland ruft, darf man nie Nein sagen." Das gilt aber auch umgekehrt, wie der Fall um den geschassten Umweltminister Röttgen gezeigt hat. Antritt und Rücktritt sind keine Frage des Wollens, sondern des Gehorchens. Aufbegehren darf der Betroffene trotzdem.

Nico Fried

Vor zehn Jahren suchte der wiedergewählte Kanzler Gerhard Schröder sehr lange einen Verkehrsminister. Wolfgang Tiefensee sollte es werden, wollte aber nicht, was eine vernünftige Entscheidung war, wie sich herausstellte, als Tiefensee Jahre später doch noch Minister wurde. 2002, als er abgelehnt hatte, kommentierte Vizekanzler Joschka Fischer das so: "Wenn Deutschland ruft, darf man nie Nein sagen."

Verteidigungsminister Thomas de Maizière hat jetzt zum Fall Röttgen gesagt, dass nach seinem Verständnis ein Minister Folge zu leisten habe, wenn die Kanzlerin um seinen Rücktritt bittet. So unterschiedliche Charaktere wie den sarkastisch-katholischen Fischer und den protestantisch-strengen de Maizière verbindet also eine Art Ehrenkodex, der besagt, dass beim Staatsdiener auch auf höchster politischer Ebene die Betonung auf dem Dienen zu liegen hat.

Antritt und Rücktritt sind demnach keine Frage des Wollens, sondern des Gehorchens. Oder: Auch wenn Deutschland abberuft, darf man nie Nein sagen.

Bei aller Wertschätzung für den Verteidigungsminister: Die Eltern des Grundgesetzes ahnten offenbar, dass in künftigen Generationen nicht ausschließlich ihrer Pflicht derart bewusste Politiker wie de Maizière (und Fischer) in Amt und Würden kämen. Deshalb statteten sie den Regierungschef, quasi zur Sicherheit, mit dem Recht aus, einen Minister rauszuschmeißen.

So entsteht Deutschland kein Schaden - und doch darf der Betroffene noch aufbegehren, hadern, kämpfen. Kurz: Er darf auch im Untergang Mensch bleiben. Den Job verliert er sowieso.

Und im Fall Röttgen kommt hinzu, dass er nun immer in einem Atemzug mit Rudolf Scharping genannt wird.

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