Rückkehrer:Gute Kämpfer, böse Kämpfer - rein rechtlich kein Unterschied

Female fighters of the Kurdish People's Protection Units participate in a military training in the western countryside of Ras al-Ain

YPG-Frauen in Syrien beim Training an der Waffe (Archivfoto)

(Foto: Reuters)

Eine dänische Studentin zieht mit kurdischen Milizen in den Krieg gegen den IS. Nun sitzt sie in Kopenhagen in Untersuchungshaft, obwohl Dänemark die Peschmerga unterstützt.

Von Dunja Ramadan

In Dänemark posiert die 23-jährige Joanna Palani mit tiefem Ausschnitt und blond gefärbtem Haar vor der Kamera. In Syrien trägt sie Camouflage-Uniform und Waffe, ihre Haare sind dunkel und nach hinten gekämmt.

Palani ist dänische Staatsbürgerin. Ein Jahr lang kämpfte sie auf der Seite der kurdischen Milizen gegen den "Islamischen Staat" (IS) - erst in Syrien, dann im Irak. Nun sitzt die junge Frau in einem Kopenhagener Gefängnis und wartet auf ihren Gerichtstermin. Der Vorwurf: Mit ihrem Kampf in einer ausländischen Miliz soll sie dänisches Recht verletzt haben.

Palani hat kurdisch-iranische Wurzeln und ist in einem Flüchtlingslager im Irak aufgewachsen. Als sie drei Jahre alt war, bekam ihre Familie Asyl in Dänemark. Im November 2014 brach Palani ihr Politikstudium in Kopenhagen ab, um mit der kurdischen Frauenverteidigungseinheit und den Peschmerga gegen den IS zu kämpfen. Die Peschmerga sind die Militäreinheiten der irakischen Kurden, die Frauenverteidigungseinheit gehört zur Volksverteidigungseinheit (YPG), der bewaffneten kurdischen Miliz in Syrien.

Als Palani im September 2015 nach Monaten des Kampfes nach Dänemark zurückkehrt, will sie eigentlich nur ihre Familie besuchen und danach wieder ins Kriegsgebiet reisen. Doch die Behörden belegen sie mit einem zwölfmonatigen Ausreiseverbot. Bald darauf kommt Palani in Untersuchungshaft; sie hat eingeräumt, gegen die Ausreisesperre verstoßen zu haben, als sie im Juni dieses Jahres nach Doha reiste. Was sie dort vorhatte, ob sie weiterreisen wollte, ist nicht bekannt.

Wird Palani verurteilt, drohen ihr bis zu zwei Jahren Haft. Grundlage ist ein Gesetz, das Dänemark im März 2015 eingeführt hat, um IS-Sympathisanten von einer Reise in den Nahen Osten abzuhalten. Nach Belgien ist Dänemark das westeuropäische Land, aus dem proportional zur Bevölkerungszahl die meisten dschihadistischen Kämpfer ausgereist sind. Die dänischen Behörden können als gefährlich eingestuften Rückkehrern den Pass entziehen.

Der Fall Palani zeigt, dass sie dabei nicht unbedingt unterscheiden, auf welcher Seite des Konflikts jemand gekämpft hat. Palani fühlt sich zu Unrecht inhaftiert. "Ich weiß nicht, wie lange ich hier bleiben muss. Man sagte mir, zwei Jahre", sagt sie Mitte Dezember in einer Videobotschaft aus dem Gefängnis. "Die kurdische Frauenverteidigungseinheit ist keine terroristische Organisation. Bitte helft mir."

Schwierige Abgrenzung

In Deutschland sind bislang nur Verfahren gegen IS-Rückkehrer bekannt. Das Kämpfen in "kriminellen und terroristischen Vereinigungen im Ausland" gilt nach deutschem Recht als Straftat. Die Mitgliedschaft in einer ausländischen Armee ist nicht strafbar, das Anwerben von Deutschen für eine solche hingegen schon. Verstöße werden mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren bestraft. In den vergangenen Monaten hat die Bundesanwaltschaft mehrere Haftbefehle gegen Personen erlassen, die mutmaßlich Mitglied einer Terrororganisation im Ausland sind.

Die Liste dieser Organisationen ist lang, die Taliban gehören dazu, der IS, die Nusra-Front in Syrien und die sogenannte Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Doch es gibt Grauzonen: Wie steht es um Organisationen, die einer Terrororganisation nahestehen? Experten halten die YPG für einen ideologischen Ableger der PKK, die in der Türkei, Deutschland und anderen EU-Staaten als Terrororganisation verboten ist.

Terror-Milizen und Anti-Terror-Milizen

Ali Aydin ist Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt am Main. Er hat bereits mehrere Rückkehrer vor Gericht verteidigt, die für den IS gekämpft haben; Verfahren gegen Rückkehrer, die aufseiten der kurdischen YPG gekämpft haben, sind ihm nicht bekannt. In Deutschland, sagt der Anwalt, werde mit zweierlei Maß gemessen: So betrachte man etwa die PKK als Terrororganisation, nicht aber deren Ableger in Syrien. "Personen, die sich sogenannten islamistischen Organisationen anschließen, werden verfolgt, andere aber nicht. Das ist nicht nachvollziehbar", sagt Aydin.

Seit Mitte 2014 liefert die deutsche Regierung Waffen an Peschmerga-Kämpfer, die Bundeswehr bildet deren Einheiten für den Kampf gegen den IS aus. Nach Ansicht Aydins ist eine Einstufung der YPG als Terrororganisation politisch nicht gewollt; auch weil ein solcher Schritt die Unterstützung kurdischer Milizen im Kampf gegen den IS fragwürdig erscheinen lassen könnte. Die YPG gilt, ebenso wie die Peschmerga im Irak, als Verbündeter des Westens im Kampf gegen die Dschihadisten.

Auch Dänemark hat die internationale Anti-IS-Koalition unterstützt. Joanna Palani, die aufseiten der YPG und der Peschmerga gekämpft hat, kann ihre Inhaftierung deshalb nicht nachvollziehen. "Wie kann ich eine Bedrohung für Dänemark oder andere Staaten sein, wenn ich Soldatin einer offiziellen Einheit bin, die von Dänemark im Kampf gegen den IS ausbildet und direkt unterstützt wird?"

Die deutsche Haltung gegenüber den kurdischen Milizen in Syrien und im Irak war lange widersprüchlich. Die Linke-Abgeordnete Sevim Dağdelen stellte Anfang des Jahres hierzu eine parlamentarische Anfrage. Die Bundesregierung antwortete zurückhaltend: "Weder die Partei der Demokratischen Union noch ihr bewaffneter Arm, die Volksverteidigungseinheiten, sind vom UN-Sicherheitsrat als terroristische Vereinigung gelistet. Sie werden zwar allgemein als regionale Gliederungen der PKK, die ihrerseits auf der Terrorliste der Europäischen Union gelistet ist, angesehen. Eine Listung der genannten Organisationen selbst besteht aber nicht."

Bedroht vom IS

Mitglieder und Unterstützer der PKK werden in Deutschland strafrechtlich verfolgt, YPG-Anhänger jedoch nicht. Die zuständige Bundesanwaltschaft in Karlsruhe benötigt hierzu eine Verfolgungsermächtigung durch das Bundesjustizministerium. Diese wurde bislang aber nicht erteilt. "Eine politische Entscheidung", vermutet Aydin. Der Anwalt kritisiert zudem, dass kaum nachvollziehbar sei, auf Grundlage welcher Kriterien die Politik unterscheide zwischen Terror- und Anti-Terror-Miliz.

Die Dänin Joanna Palani muss nun nicht nur eine Haftstrafe fürchten, sondern auch die Rache des IS. Nach ihrer Rückkehr hatte die 23-Jährige über die Kämpfer des IS gespottet. Nun hat die Terrormiliz ein Kopfgeld von einer Million Dollar auf sie ausgesetzt.

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