Rückkauf von EnBW-Anteilen:Staatsanwaltschaft stellt Untreue-Ermittlungen gegen Mappus ein
Mehr als zwei Jahre wurde gegen den früheren baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus ermittelt. Doch letztlich konnte ihm kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden, wie die Ermittlungsbehörde nun mitteilt.
Verfahren gegen Stefan Mappus eingestellt
Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den früheren baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) wegen Untreueverdachts eingestellt. Es habe kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden können, teilte die Ermittlungsbehörde in Stuttgart mit.
Die EnBW-Affäre
Die Staatsanwälte hatten im Juli 2012 Ermittlungen aufgenommen. Der Vorwurf: Ende 2010 sollte Mappus beim Rückkauf von Anteilen des Karlsruher Energieversorgers EnBW von der französischen EDF mit 4,7 Milliarden Euro möglicherweise zu viel gezahlt und damit dem Land Baden-Württemberg geschadet haben.
6. Dezember 2010: Ministerpräsident Stefan Mappus gibt bekannt: Baden-Württemberg kauft die Anteile, die der französische Konzern EDF am heimischen Energiekonzern EnBW hält (45 Prozent), wieder zurück. Kaufpreis: 4,67 Milliarden Euro.
6. Oktober 2011: Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg erklärt den Deal für verfassungswidrig. Die Richter geben Grünen und SPD recht, die inzwischen die Regierung stellen: Die Regierung Mappus hätte das Geschäft nicht mittels "Notbewilligung" am Landtag vorbei abwickeln dürfen.
9. März 2012: Mappus räumt in seiner Aussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur EnBW-Affäre ein, er würde den Deal auf diese Art nicht noch einmal abschließen, hält ihn aber alles in allem "nach wie vor für richtig".
25. Mai 2012: Die grün-rote Regierung fordert mittels Klage beim Schiedsgerichtshof 834 Millionen Euro von EDF zurück.
11. Juli 2012: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart nimmt gegen Mappus Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue auf und durchsucht Wohnungen und Büros. SZ