Rot-Grüne Mehrheit in der Länderkammer:Bundesrat fordert Annullierung des Betreuungsgelds

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Länder gegen Bundesregierung: Mit rot-grüner Mehrheit hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Aufhebung des Gesetzes zum Betreuungsgeld fordert. Die Mittel würden andernorts gebraucht.

Der Bundesrat hat den Bundestag zum Verzicht auf das umstrittene Betreuungsgeld aufgefordert. Die Länderkammer verabschiedete mit ihrer rot-grünen Mehrheit einen Entwurf, in dem die Annullierung des Gesetzes gefordert wird. Es soll die Betreuung von Kindern in den ersten beiden Jahren zu Hause fördern.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte, das Betreuungsgeld werde den Bedürfnissen für ein Leben mit Kindern nicht gerecht. Das Geld werde für den Ausbau der Kinderkrippen gebraucht. Mütter müsste der schnelle Wiedereinsteig ins Berufsleben ermöglicht werden.

Haderthauer sieht ideologisch motivierten Antrag

Die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) entgegnete, Rot-Grün habe einen ideologisch motivierten Antrag erzwungen. "Wir wollen die Botschaft überbringen, dass alle Eltern Erziehungsarbeit leisten, egal welche Betreuungsform sie wählen", sagte Haderthauer. Vor allem ihre Partei hatte trotz großer Kritik auf das Gesetz gedrängt.

Sie bezweifelte, dass die Betreuung von Kleinkindern außerhalb des Elternhauses deren Bedürfnissen gerecht werde. Es gebe Studien, nach denen die Krippenkinder durch die frühe Trennung von den Eltern und ihrem Zuhause grundlegend verunsichert würden.

Geplanter Start am 1. August

Mit dem Antrag zum Betreuungsgeld zielt Rot-Grün auf Gesetze, die auch innerhalb der Koalition umstritten sind. In der CDU gab es Kräfte, die das Betreuungsgeld als überholt bewerteten, da es ein nicht mehr zeitgemäßes Familienbild zugrunde lege. Die FDP hat im Entwurf für ihr Wahlprogramm festgeschrieben, dass das Betreuungsgeld in der kommenden Legislaturperiode noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden soll.

Das Betreuungsgeld soll zum 1. August eingeführt werden. Es soll an Eltern gezahlt werden, die ihre ein- und zweijährigen Kinder zu Hause erziehen und somit nicht vom Kita-Ausbau profitieren. Im ersten Jahr beträgt die Leistung 100 Euro und von August 2014 an 150 Euro im Monat. Das Geld kann für Kinder beantragt werden, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden.

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