Roland-Berger-Preis:"Die Regierung nutzt eine Salamitaktik"

Polens Bürgerrechtskommissar Adam Bodnar steht dem letzten nicht regierungskontrollierten Verfassungsorgan vor.

Interview von FLORIAN HASSEL

Der Jurist Adam Bodnar ist seit September 2015 Polens Bürgerrechtskommissar. Er hat 300 Mitarbeiter, die Bürger- und Menschenrechte und die Verfassung schützen, bei Behörden intervenieren und gegen rechtswidrige Gesetze klagen können. Das Amt gilt in Polen als letztes Verfassungsorgan, das die Regierung nicht unter Kontrolle hat. 2018 wurden Bodnar und seine Kollegen mit dem Preis der norwegischen Rafto-Stiftung ausgezeichnet und mit dem Rechtsstaatspreis der US-Stiftung World Justice Project. 2019 erhalten sie den Preis für Menschenwürde der Roland-Berger-Stiftung.

Adam Bodnar, Poland's Commissioner for Human Rights speaks during an interview with Reuters in Warsaw

Adam Bodnar hat keine leichte Aufgabe: Der 42-Jährige soll die Bürger- und Menschenrechte und die polnische Verfassung schützen, bei Behörden intervenieren und gegen rechtswidrige Gesetze klagen.

(Foto: Kacper Pempel/Reuters)

SZ: Sie haben als Bürgerrechtskommissar seit 2015 mitverfolgt, wie Polens Regierung Bürgerrechte und die Unabhängigkeit der Justiz beschnitt. Was war der einschneidendste Wandel?

Adam Bodnar: Gesetze, Erlasse, Ernennungen am Verfassungsgericht, in deren Folge Polen die Möglichkeit unabhängiger juristischer Prüfung von Gesetzen verloren hat. In Verfahren, in denen politische Interessen berührt sind, können wir überhaupt kein Urteil mehr erwarten, oder nur eines, das den Status quo bestätigt. Die Zahl der Urteile ist zurückgegangen, die Legitimität des Verfassungsgerichts gesunken. Meine Vorgänger haben jährlich rund 25 Klagen am Verfassungsgericht eingereicht - ich nicht einmal mehr ein halbes Dutzend.

Sie haben mehrere Klagen vor dem Verfassungsgericht zurückgezogen. Warum?

Weil an den Verfahren Personen beteiligt waren, die von der Regierungsmehrheit rechtswidrig anstelle legal ernannter Verfassungsrichter eingesetzt wurden. Diese sogenannten Doppelgänger sind keine legal ernannten Richter, und ein Urteil mit ihrer Mitwirkung ist anfechtbar.

Auch die Legitimität der Verfassungsgerichtspräsidentin Julia Przyłebska ist wegen Rechtsverletzungen bei ihrer Ernennung zweifelhaft. Przyłebska trifft sich regelmäßig mit dem Chef der Regierungspartei PiS, Jarosław Kaczyński, und mit Ministerpräsident Mateusz Morawiecki. Wie beurteilen Sie dies?

Den Inhalt dieser Treffen kann ich nicht beurteilen. Aber regelmäßige Treffen zwischen der Chefin des Verfassungsgerichts und dem Chef der Regierungspartei widersprechen demokratischen Standards und dem Grundsatz der Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Justiz.

Was ist die Folge des Verlusts der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts?

Würde das Verfassungsgericht ordentlich funktionieren, wäre Polen in einer ganz anderen Situation. Etliche fragwürdige Gesetze - zu mehr Überwachung durch die Geheimdienste, mehr Vollmacht für den Generalstaatsanwalt, zu den öffentlich-rechtlichen Medien und vor allem zur Justiz - würden wirklich unabhängig geprüft.

Haben Sie keine Erfolge bei Klagen gegen derlei Gesetze?

Im Dezember 2016 entschied das damals noch unabhängige Verfassungsgericht, eine neu geschaffene Kontrollinstanz für die öffentlichen Medien sei verfassungswidrig. Nur hat sich die Regierung daran nicht gestört, sie hat das Urteil nie umgesetzt.

Roland-Berger-Preis für Menschenwürde

Die von Unternehmensberater Roland Berger gegründete Stiftung zeichnet seit 2008 Menschen und Organisationen aus, die trotz hohen persönlichen Risikos für die Menschenrechte kämpfen. Über die Auszeichnung entscheiden der Friedensnobelpreisträger Muhammad Yunus, Italiens Ex-Ministerpräsident Romano Prodi, die iranische Anwältin Shirina Ebadi, Ex-Außenminister Joschka Fischer, die Ärztin Maria Furtwängler und Stiftungsgründer Berger. Frühere Preisträger waren Helmut Kohl, die Frauenrechtlerin Ann-Marie Caulker aus Sierra Leone oder der syrische Journalist Mazen Darwish. Florian Hassel

Warum fällt das Vorgehen gegen die Justiz der Regierung so leicht, und warum ist sie bei vielen Polen weiter populär?

Die Wirtschaft wächst, die Regierung hat neue Sozialleistungen wie mehr Kindergeld, Sonderzahlungen für Rentner oder Steuerfreiheit für Polen unter 26 eingeführt. Wenn sich Bürger sicher fühlen, sie Jobs haben und soziale Leistungen bekommen, sehen sie keine Gefahr für sich. Zudem misstrauen Polen vielen Institutionen, erst recht der Justiz, was etwa am schlechten Ruf aus kommunistischer Zeit oder an überlangen Verfahren liegt. Drei Viertel der Polen vertrauen ihrer lokalen Verwaltung, Polizei oder Feuerwehr, aber nur 35 Prozent den Gerichten. Viele Polen verstehen nicht, welche Rolle das Verfassungsgericht und andere Gerichte für ihr Leben haben können. Aber das ändert sich.

Wo zum Beispiel?

Zum Beispiel bei rund 50 000 ehemaligen Mitarbeitern von Geheimdiensten aus kommunistischer Zeit, deren Rente durch ein rechtswidriges Gesetz zusammengestrichen wurde. Bei Demonstranten, die rechtswidrig verhaftet wurden, bei Staatsbediensteten, die aus politischen Gründen entlassen wurden - es sind mittlerweile sicher weitere Hunderttausende, die nun verstehen, warum sie unabhängige Gerichte brauchen.

2012 sagte PiS-Chef Kaczyński, er wolle einen autoritären Umbau, ein "Budapest in Warschau". Hat er dieses Ziel erreicht?

Wir sind auf dem Weg dorthin. Die Regierung nutzt eine Salamitaktik bei der Beseitigung der Unabhängigkeit von Institutionen. Der Generalstaatsanwalt etwa, der bei uns seit 2016 zugleich Justizminister ist und enorme Vollmachten hat, versetzt zum Beispiel zu unabhängige Staatsanwälte von einem Tag zum nächsten ans andere Ende von Polen. Als Resultat sehen wir wieder vorauseilenden Gehorsam. Viele Staatsanwälte tun nur noch das, von dem sie annehmen, dass es dem Chef gefällt. Bei vielen Richtern, Beamten, Lehrern ist es ähnlich. Aber auf der anderen Seite ist Polen immer noch deutlich freier als etwa Ungarn.

In welcher Weise?

Anders als in Ungarn haben wir starke Städte und Regionen, wo Oppositionsparteien ein Aktionsfeld haben. Wir haben immer noch unabhängige Medien. Auch der Kampf um die Unabhängigkeit der Justiz ist noch nicht beendet. In der neuen Vereinigung "Lex Super Omnia" haben sich ihrem Vorsitzenden zufolge 240 Staatsanwälte zusammengetan. Obwohl sie wissen, dass sie mit Degradierung, Versetzung oder Jobverlust rechnen müssen. Prominente Richter und Anwälte halten Justiz-Workshops auf Open-Air-Rockfestivals ab und haben volle Zelte. Und die Glaubwürdigkeit der Regierung könnte beim Thema Justiz auch bei ihren Anhängern bröckeln - durch die Piebiak-Affäre ...

Bei der kam heraus, dass der Vizejustizminister mit regierungsnahen Richtern und Mitgliedern von Landesjustizrat und Oberstem Gericht Hass- und Verleumdungskampagnen koordinierte gegen unabhängige Richter und Juristen. Was ändert diese Affäre?

Bisher trat die Regierung vor ihren Anhängern als Institution auf, die aufräume mit angeblich verkommenen Richtern. Nun zeigt sich, dass von moralischer Überlegenheit keine Rede sein kann - im Gegenteil. Und dass es in Wahrheit nur darum ging, sich die Justiz untertan zu machen.

Bisher hat die Regierung beim Thema Justiz allerdings in vier Jahren nicht ein Mal freiwillig substanziell nachgegeben.

Das stimmt. Wenn die Regierung mit der EU-Kommission verhandelte, wollte sie nur Zeit gewinnen und inzwischen Änderungen umsetzen. Aber es gibt ja noch den Gerichtshof der Europäischen Union. Der EuGH hat mit einem ersten Urteil 2018 ermöglicht, dass in Zwangsrente geschickte Richter ans Oberste Gericht zurückkehren konnten. Jetzt stehen weitere Urteile an, zu Sonderkammern, dem Landesrichterrat und einem neuen Disziplinarrecht für Richter. Und anders als bei Empfehlungen oder Ratschlägen hat die Regierung Urteile des EuGH bisher umgesetzt - auch, weil sie sofort zu vollstrecken sind und empfindliche Strafen drohen. Bis zu vier Fünftel der Polen unterstützen übrigens die europäische Integration - auch wenn der EuGH gegen die Regierung urteilt. Die Polen-Fälle können vielleicht sogar die EU stärken.

Wie das?

Mein Stellvertreter Maciej Taborowski beschreibt die Verfahren gegen Polen in einer Studie als ein Testlabor: Der EuGH beruft sich auf Gründungsprinzipien und Werte des vereinten Europas, wenn es um nationale Gesetze geht, die der Rechtsstaatlichkeit widersprechen. Das trägt dazu bei, die europäische Integration zu retten. Und sollte es weitere Verfahren gegen Rumänien oder Bulgarien, Ungarn oder Italien geben, hätte es der EuGH viel leichter, weil er auf die Polen-Verfahren zurückgreifen kann.

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