Richter:Urteile nach der Uhr

Richter prozessiert gegen Rüge

Der Richter Thomas Schulte-Kellinghaus fühlte sich in seiner richterlichen Unabhängigkeit verletzt und klagte.

(Foto: Sebastian Kahnert/picture alliance/dpa)

Zeitvorgaben sind in der Justiz üblich. Nun prüft der BGH, ob ein gründlicher Richter zur Eile gezwungen werden kann.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der Prozess um den angeblich nicht schnell genug arbeitenden Richter Thomas Schulte-Kellinghaus ist zuletzt selbst etwas in Verzug geraten. Eigentlich stand die Klage des Richters, den sie im Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe als Bremsklotz in der sonst so fein vorwärts schnurrenden Justiz ansehen, schon vor einem Jahr auf der Tagesordnung des Bundesgerichtshofs (BGH), als Schulte-Kellinghaus den Termin mit einem Befangenheitsantrag zum Platzen brachte. An diesem Donnerstag soll es so weit sein: Der BGH prüft, ob die richterliche Unabhängigkeit des OLG-Richters Schulte-Kellinghaus verletzt wurde - weil ihn seine damalige Präsidentin Christine Hügel förmlich zur Eile bei der Aktenarbeit angetrieben hat.

Die Fakten sind schnell erzählt. Am 26. Januar 2012 schrieb ihm die kernige Justizmanagerin unter der Überschrift "Vorhalt und Ermahnung": "Das Durchschnittspensum unterschreiten Sie seit Jahren ganz erheblich und jenseits aller großzügig zu bemessender Toleranzbereiche." Die Zahlen belegten den Vorwurf: In den Jahren 2009 bis 2011 erledigte der Richter 58, 48 und 37 Verfahren - der OLG-Durchschnitt lag deutlich über 70. Dabei unterstellt niemand, Thomas Schulte-Kellinghaus sei zu faul, die Charakterisierungen schwanken zwischen besonders sorgfältig und etwas umständlich. Jedenfalls sah er sich durch die Ermahnung in seiner richterlichen Unabhängigkeit verletzt und klagte. In den ersten beiden Instanzen wurde er abgewiesen.

Die Rechtslage ist in der Tat ziemlich klar. Die richterliche Unabhängigkeit verbietet den Gerichtspräsidenten zwar, bestimmte Arbeitszeiten vorzuschreiben. Ein gewisses Pensum indes darf den Richtern nach der BGH-Rechtsprechung schon abverlangt werden. Dabei ist auch eine Orientierung am Durchschnitt erlaubt - vorausgesetzt, es bleibt Raum, um individuelle Unterschiede aufzufangen. Mit seiner dauerhaft weit hinter der Schlagzahl zurückbleibenden Zwei-Drittel-Quote dürfte der streitbare Richter daher beim BGH wenig Aussicht auf einen Sieg haben. Auch die Justiz sei eben nicht frei vom effizienten Umgang mit Haushaltsmitteln, sagte der frühere Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem in einem Interview.

137 Minuten für ein Strafverfahren vor einem Einzelrichter, 193 Minuten für eine Mietsache

Ist Schulte-Kellinghaus also nur ein sturer Idealist, dem fürs praktische Arbeiten die nötige Prise Pragmatismus fehlt? Die Causa lässt sich auch ganz anders lesen: als eine kurze Geschichte über die inneren Widersprüche der Justiz.

Denn was Schulte-Kellinghaus will, das wollen sie doch eigentlich alle. Mehr Zeit für die Fälle. Mehr Personal für die immer komplexeren Verfahren. Mehr Geld für das notorische Sparressort Justiz. Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, hat gerade ein Buch mit dem apokalyptischen Titel "Das Ende der Gerechtigkeit" geschrieben. Dort beklagt er, dass jeder Verfahrensart ein Zeitkontingent zugeteilt wird - 193 Minuten für eine Mietsache, 157 für ein Strafverfahren beim Einzelrichter, 137 für eine Jugendstrafsache. Er moniert, dass diese Minutenzahlen bei Bedarf dann auch noch mit Abschlägen versehen werden. Und dass bei der Rechnung getrickst wird, weil die Ministerien die theoretische Zahl der Stellen zugrunde legen und nicht den faktischen Personalbestand. "Kann man die Arbeit eines Richters oder Staatsanwalts wirklich in Minuten messen?", fragt Gnisa.

Schaut man sich den Gerichtsalltag an, dann muss man antworten: Ja, das kann man, jedenfalls tut man es. Die Minutenvorgaben werden mit Eifer durchexerziert, und zwar von den Gerichtspräsidenten, wie auch Gnisa einer ist. Wer ein Gericht leitet, der muss seinen Laden am Laufen halten. Dafür gibt es hier rechtliche Vorgaben, aber es gilt auch: Kein Präsident möchte sich im Ministerium nachsagen lassen, dass in seinem Gericht die Verfahrensdauer aus dem Ruder läuft. Zu diesem Zweck führen die Gerichte Erledigungsstatistiken - Zahlen, mit denen sich Karrieren definieren lassen. In den internen Beurteilungen, die für Beförderungen der Richter ausschlaggebend sind, spielt eine nicht unwesentliche Rolle, wie viel jemand so wegschaffen kann. Deshalb fügen sich nicht nur die Präsidenten, sondern auch die einfachen Richter in eine ökonomisierte Logik des Rechts: Wer aufsteigen will, der muss nicht nur gute Urteile schreiben, sondern auch eine gewisse Schlagzahl bringen.

Warum jemand wie Schulte-Kellinghaus ein Fremdkörper in diesem System ist, lässt sich daher leicht erklären. Wer nicht mitzieht, wird für die Kollegen zur Last, weil irgendwer die Arbeit ja erledigen muss. Deshalb reagiert der Gerichtsbetrieb abweisend auf Effizienzverweigerer. Die Klage des Richters wird denn auch mit der größtmöglichen Kühle behandelt. Eine Umfrage der Neuen Richtervereinigung zum Umgang mit dem Erledigungsdruck beantworteten die Gerichtspräsidenten mit einem Sechszeiler.

So wirft die Klage des Richters, der sich etwas mehr Zeit für die Gerechtigkeit nehmen will, ein Schlaglicht auf eine widersprüchliche Justiz. Nach außen beklagen die Gerichte wortreich Überlastung und Mangelausstattung. Bundesweit fehlen 2000 Richter und Staatsanwälte, kritisiert der Richterbund seit Jahren. Deshalb würden zahllose Bagatelldelikte nicht verfolgt und Haftbefehle aufgehoben, schreibt Gnisa. Nach innen aber beugen sich die Gerichtspräsidien dem Druck. Vorgaben werden umgesetzt, Engpässe pragmatisch beseitigt, überforderte Richter an ruhigere Arbeitsplätze versetzt.

Die Justiz jammert. Aber sie funktioniert.

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