Urteil gegen "Revolution Chemnitz":"Selbst verwirrte Köpfe sind gefährlich"

Lesezeit: 4 min

Einer der acht Angeklagten im Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden. (Foto: AFP)
  • Unter besonderen Vorkehrungen in Zeiten der Corona-Krise ging in Dresden der Prozess gegen "Revolution Chemnitz" zuende.
  • Die Staatsschutzkammer verurteilte die acht Angeklagten zu Haftstrafen von bis zu fünfeinhalb Jahren.
  • Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es sich bei "Revolution Chemnitz" um eine Terrorgruppe handelt.

Von Antonie Rietzschel, Dresden

Die letzten Worte eines Angeklagten kurz vor der Urteilverkündigung können vieles sein: Eine Entschuldigung oder der Ausdruck der Reue. Bei Christian K. ist an diesem Tag nichts davon zu spüren. Er bittet um Gnade. Nicht für sich, sondern für seine sieben Mitangeklagten. Im Falle einer Verurteilung möge man die Haftstrafen auf Bewährung aussetzen. "Damit sie in diesen schweren Zeiten bei ihren Lieben sein können."

Mildernde Umstände durch die Corona-Krise? Es ist eine Hoffnung, der die Staatsschutzkammer des Oberlandesgerichts Dresden an diesem Tag nicht ganz folgt. Sie verurteilt die Angeklagten unter anderem wegen Gründung und Mitgliedschaft der terroristischen Vereinigung "Revolution Chemnitz" sowie schwerem Landfriedensbruch zu Haftstrafen von bis zu fünf Jahren und sechs Monaten. Allerdings werden die Haftbefehle von drei Angeklagten vorübergehend ausgesetzt.

Wie groß war das Potenzial der Terror-Gruppe?

Eine milde Strafe, die der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats mit der Kurzlebigkeit der Gruppe begründete. Gerade mal fünf Tage vergingen von der Gründung von "Revolution Chemnitz" bis zu ihrem Ende im Herbst 2018. Im Prozess stellte sich deshalb die Frage, wie groß das terroristische Potential der Gruppe wirklich war. Dieses habe sich nicht in konkreten Taten voll entfaltet, sagte Schlüter-Staats während der Urteilsverkündung. "Es gab noch keine Pläne, die zum Bürgerkrieg führen sollten. Die Waffen waren noch nicht beschafft", sagte er. Dass solche Gruppen jedoch eine entsprechende Eigendynamik entwickeln könnten, hätten die Taten der rechtsextremen Gruppen "Freital" und "Oldschool Society" gezeigt.

Zu Beginn des Prozesses im September 2019 hatten die Anwälte der Angeklagten von einem politisch motivierten Verfahren gesprochen, eine Argumentation, die rechtsextreme Kreise gerne aufnahmen. Wegen der Corona-Krise stand die Justiz vor einem Dilemma. Denn während sich in Sachsen sonst nicht mehr als zwei Personen im Freien treffen dürfen, hockten im Hochsicherheitsaal des Oberlandesgerichts dutzende Menschen zusammen: die acht Angeklagten und ihre Anwälte sowie Mitarbeiter des Justizvollzugs.

Im Zuschauerraum verfolgten an diesem Tag 20 Prozessbeobachter, unter ihnen vor allem Journalisten, die Plädoyers und die Urteilsverkündung. Viele Stühle sind mit Absperrband abgeklebt. Die Klimaanlage blieb aus, Fernsehteams durften vor Beginn der Sitzung nicht im Sitzungsbereich filmen. Das sollte die Gefahr der Ansteckung minimieren und gleichzeitig den Abschluss des Verfahrens ermöglichen. Denn das Gericht muss Fristen einhalten, trotz Corona-Krise. Es hätte den Prozess gegen "Revolution Chemnitz" nur für höchstens zehn Tage unterbrechen können, sonst hätte das Verfahren neuaufgenommen werden müssen.

"Ein durchschnittlicher deutscher Spießbürger"

Einige Anwälte machten dem Gericht trotzdem schwere Vorwürfe. Die Fortsetzung des Verfahrens sei "unverantwortlich", sagte ein Verteidiger vor Verlesung seines Plädoyers. Er und sein Mandant seien "gezwungenermaßen" erschienen. Mit einigem Pathos erklärte er: "Die Welt ist im Umbruch. Was gestern noch wichtig war, bewegt sich heute in der Bedeutungslosigkeit." Als hätte es die rechtsextremen Terroranschläge in Hanau und Halle nicht gegeben. Und auch nicht die Ausschreitungen in Chemnitz im Herbst 2018, die auf den Tod des Deutsch-Kubaners Daniel H. folgten. Sie waren Auslöser für die Bildung der Terrorgruppe "Revolution Chemnitz".

In ihren Plädoyers hatten die Anwälte niedrige Haftstrafen und sogar Freisprüche gefordert. Ihre Mandanten beschrieben sie als fürsorgende Väter, treusorgende Lebenspartner, die vor ihrer Verhaftung gerne in der Freizeit am Auto herumbastelten. Der Verteidiger Kay Estel bezeichnete seinen Mandanten als "durchschnittlichen deutschen Spießbürger".

Christian K., Sten E., Maximilian V., Marcel W., Sven W., Hardy Christopher W., Tom W. wuchsen in den Neunzigerjahren in sächsischen Kleinstädten auf, wo Rechtsextremismus als harmlose Jugendbewegung galt, nicht aber als Gefahr. K. kommt aus Chemnitz, wo sich über Jahre ein dichtes Geflecht aus Rechtsextremen und Hooligans bildete. Die jungen Männer kennen sich von Demonstrationen oder Konzerten. Einige waren Teil der mittlerweile verbotenen Kameradschaft "Sturm34". An der Spitze: Christian K.

Er gilt nach Einschätzung der Staatsschutzkammer des Oberlandesgerichts als Rädelsführer von "Revolution Chemnitz". Das Gericht hat ihn zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. "Sie meinten es ernst", sagte der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats zu K.

Aktionen gegen "Linksparasiten" und "Merkel-Zombies"

Es war K., der am 10. September 2018 beim Messengerdienst Telegram eine Chatgruppe einrichtete, Titel: "Planung zur Revolution". K. lud sieben weitere Personen in die Gruppe ein. Er stellte sie vor die Wahl: Sie könnten das Ziel der Gruppe unterstützen - oder die Gruppe verlassen. Geplant waren Aktionen gegen "Linksparasiten, Merkel-Zombies, Mediendiktatur und deren Sklaven". Ihren ersten Einsatz hat die Gruppe am 14. September 2018. Nach einer Demonstration von "Pro Chemnitz" laufen fünf der Angeklagten und ein knappes Dutzend weiterer Personen zur Schlossteichinsel, einem Park im Norden von Chemnitz. Sie sind schwarz gekleidet, tragen Bierflaschen mit abgebrochenen Hälsen als Waffen bei sich. Sie treffen auf eine Gruppe, die auf der Insel einen Geburtstag feiern will. Rennend und laut schreiend laufen die Männer auf die Gruppe zu, schubsen einzelne Personen, beschimpfen sie als "Fotzen" und "Feiglinge".

Anschließend kreisen die Männer eine Gruppe aus Pakistanern, Deutschen und Iranern ein, jemand ruft "Ausländer raus". Einer der Männer wirft einem der Iraner eine Bierflasche an den Hinterkopf. Wenige Tage später wird K. verhaftet. Auf seinem Handy findet die Polizei die Chat-Nachrichten. Sie führen zu weiteren Festnahmen, "Revolution Chemnitz" wird gestoppt.

Die Chat-Nachrichten bildeten den Kern der Anklage durch die Bundesanwaltschaft. Die Anwälte versuchten die in der Gruppe geäußerten Pläne als "dumm", "dilettantisch", "unbeholfen" herunterzuspielen. Allerdings diskutierten die Angeklagten auch über die Besorgung von Waffen, besprachen das Angebot einer Maschinenpistole MP5 von Heckler und Koch. Christian K schrieb in der Gruppe, gegen das, was er vorhabe, wirke die rechtsextreme Terrorgruppe des NSU "wie eine Kindergartengruppe".

Die Versuche der Anwälte, ihre Mandanten als schlicht zu dämlich für geplante Gewalttaten hinzustellen, fanden bei Richter Schlüter-Staats deshalb kein Gehör. Er sagte während der Urteilsverkündung: "Selbst verwirrte Köpfe sind gefährlich." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Kritik an Rechtspopulisten
:Karlsruher Hutprobe

Durfte Innenminister Horst Seehofer die AfD als "staatszersetzend" bezeichnen? Das Verfassungsgericht muss eine Frage klären, die heute brisanter ist denn je.

Von Wolfgang Janisch

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: