Revisionsverhandlung in Karlsruhe:BGH kippt Urteil gegen Waffenlobbyist Schreiber

Der Prozess gegen den früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber wegen Steuerhinterziehung muss neu aufgerollt werden: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil des Landgerichts Augsburg gegen Schreiber wegen Rechtsfehlern auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung nach Augsburg zurück. Dort war Schreiber 2010 zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Es ist ein juristischer Teilsieg für den früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sah am Dienstag Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts Augsburg, das den heute 77-jährigen Schreiber im Mai 2010 wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt hatte.

FILE - Weapon Lobbyist Karl Heinz Schreiber Condemned To Eight Years Detention

Das Verfahren gegen den Waffenhändler Karlheinz Schreiber geht nach einem BGH-Urteil nun in die nächste Runde. Schreiber war im vergangenen Jahr vom Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

(Foto: Getty Images)

Das Revisionsgericht hob das Urteil deshalb auf und verwies den Fall nach Augsburg zurück. Dort muss nun neu verhandelt werden. Das Landgericht muss dabei vor allem klären, ob Schreiber überhaupt in Deutschland steuerpflichtig war und ob der Vorwurf der Bestechung - wie in erster Instanz entschieden - tatsächlich verjährt ist.

Das Augsburger Landgericht hatte es in erster Instanz als erwiesen angesehen, dass Schreiber von 1988 bis 1993 rund 7,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte. Er habe in diesem Zeitraum rund 33 Millionen Euro an Provisionen für die Vermittlung von Airbus-Flugzeugen nach Thailand und Kanada sowie von Fuchs-Panzern nach Saudi-Arabien kassiert, diese aber nicht versteuert.

Gegen das Urteil legte Schreiber Revision ein. Das Landgericht habe die für die Besteuerung entscheidende Frage, wo Schreiber zwischen 1988 und 1993 seinen Lebensmittelpunkt hatte, falsch beurteilt, sagte sein Verteidiger Gunter Widmaier vor dem BGH. Schreibers Lebensmittelpunkt sei damals schon in Kanada gewesen. Das Landgericht habe sich jedoch allein darauf bezogen, dass Schreiber seinen Hauptwohnsitz im oberbayerischen Kaufering hatte.

Schreiber ist seit 1982 auch kanadischer Staatsbürger. Zur Frage, warum Schreiber die Provisionseinnahmen auch in Kanada nicht versteuert habe, sagte Widmaier: "Wir sind nicht die Hüter kanadischer Steueransprüche."

Staatsanwaltschaft will Verurteilung wegen Bestechung

Die Bundesanwaltschaft beantragte hingegen, die Revision des Angeklagten zu verwerfen. Das Landgericht habe "im Ergebnis richtig" entschieden. Die Staatsanwaltschaft beanstandet in ihrer Revision, dass Schreiber nicht zusätzlich wegen Bestechung verurteilt wurde.

Das Landgericht hatte Schreibers Zahlungen an den früheren Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Ludwig-Holger Pfahls, zwar für erwiesen gehalten, die Straftat aber angesichts des Zeitablaufs als verjährt beurteilt. Die Staatsanwaltschaft wandte dagegen ein, dass Schreiber noch Konten von Pfahls verwaltet habe und deshalb keine Verjährung eingetreten sei. Mit dem Ausscheiden Pfahls aus dem Amt am 29. Februar 1992 ende die Strafbarkeit wegen Bestechung nicht.

Schreiber, der im August 2009 nach jahrelangem juristischen Tauziehen nach Deutschland ausgeliefert wurde und derzeit in Untersuchungshaft sitzt, nahm nicht persönlich an der Revisionsverhandlung teil. Schreiber gilt auch als eine der Schlüsselfiguren in der CDU-Parteispendenaffäre der 1990-er Jahre. Die Ermittlungen gegen Schreiber hatten zu zahlreichen Strafverfahren geführt, unter anderem gegen Pfahls, gegen Max Strauß, Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, gegen den Lobbyisten Dieter Holzer und den CDU-Politiker Walther Leisler Kiep sowie gegen die beiden Ex-Thyssen-Manager Jürgen Maßmann und Winfried Haastert.

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