Religionsfreiheit:Glaubens-Droge

Das höchste US-Gericht erlaubt einer Sekte den Genuss von berauschendem Tee.

Christian Wernicke

Amerikas Oberster Gerichtshof hat der Regierung von George W. Bush eine Ohrfeige verpasst: Völlig verrannt habe sich das Justizministerium in seinem Feldzug gegen Drogenmissbrauch. Die Minsteriumsanwälte redeten daher "wie alle Bürokraten im Laufe der Geschichte: Mache ich eine Ausnahme für dich, muss ich eine für alle machen - also gibt's gar keine Ausnahme."

Diesem Starrsinn hat der Supreme Court nun Einhalt geboten, sogar einstimmig: Einer gerade mal 130 Mitglieder schwachen Sekte im Süden der USA erlaubten die Richter den rituellen Konsum eines Drogentees. Ein Urteil ganz im Sinne der Bürgerrechte. Und obendrein in Gottes Namen.

Die Verfassungsrichter sahen ein zwölf Jahre altes "Gesetz zur Wiederherstellung religiöser Freiheit" verletzt. Genau darauf hatten sich auch die Kläger berufen. Die ursprünglich in Südamerikas Amazonasbecken verwurzelte Uniao do Vegetal (UDV) reklamierte, nur mittels Einnahme eines aus allerlei Kräutern gemixten Gebräus könnte sie ihrem Glauben gehorchen und wenigstens zweimal im Monat per halluzinogenem Tee die Nähe zum Allmächtigen erlangen.

Der amerikanische Zoll hingegen hielt die importierte Substanz - vor allem den auch in Deutschland untersagten Lianen-Absud Ayahuasca - für Teufelszeug. Schon 1999 hatten die Bundesbehörden eine Lieferung des Rauschmittels abgefangen, seither zog sich der Prozess durch die Instanzen.

Unabhängiger Chief Justice

In der Tat dürfte der höchstrichterliche Dispens für die Droge im Dienst an Gott viele Amerikaner überraschen. Schließlich verfolgen die Behörden im "Land der Freien" ansonsten jeden Gebrauch oder gar Handel von Rauschmitteln unerbittlich. Nirgendwo sonst sind nikotinsüchtige Zeitgenossen so geächtet wie in den USA. Und zum Leidwesen vieler Teenager verbieten die meisten Bundesstaaten ihrer Jugend, vor Vollendung des 21. Lebensjahres in Bars und Discos an der Bierdose oder dem Weinglas auch nur zu nippen.

Die Religionsfreiheit zählt zu den Gründungsidealen der Republik. Davon profitieren seit Jahrzehnten etwa jene Indianerstämme, die zu Ehren ihrer Götter einen aus Kakteensaft gewonnenen, meskalinhaltigen Sud genießen. Das ist erlaubt, obwohl die Nachfahren von Nordamerikas Ureinwohnern dieses Ritual erst gegen 1870 von Stämmen aus Mexiko adaptierten. Auf diese Ausnahme beruft sich nun auch das Oberste Gericht: Amerika gerate nicht in Gefahr, wenn gleiches Recht auch für elf Dutzend UDV-Anhänger gelte.

Aufsehen erregt in Washington, dass die Regierungsschelte ausgerechnet aus der Feder von John Roberts stammt. Der erzkonservative Richter, von Präsident Bush erst im Herbst zum Chief Justice befördert, erbrachte mit der Urteilsbegründung einen Beweis seiner Unabhängigkeit von der Exekutive. Beifall erntete er vor allem von konservativen Gruppierungen, die die UDV-Klage im Namen der Glaubensfreiheit unterstützt hatten.

Amerikas Strafbehörden sind besorgt. Sie zeigen nach Bolivien, wo eine linke Regierung soeben ein von den USA gefördertes Programm zur Vernichtung von Koka stoppte, weil den Indios die grünen Blätter als heilig gelten. Das Urteil könne den Kokainhandel fördern. Nur gibt es in den USA keine Religion, die gebietet, das weiße Pulver rituell zu schnupfen.

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