Religionsfreiheit:Europäisches Gericht bestätigt Kopftuchverbot in Frankreich

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall einer gekündigten Krankenhausangestellten in Frankreich das Kopftuchverbot für rechtens erklärt.
  • In Frankreich gilt eine strenge Trennung zwischen Kirche und Staat.
  • Der Gerichtshof räumt den EU-Staaten in religiösen Fragen oft einen großen Beurteilungsspielraum ein.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Frankreich die Befugnis für ein striktes Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst zugebilligt. Der Gerichtshof hat die Beschwerde einer französischen Muslimin abgewiesen, deren Zeitvertrag als Sozialarbeiterin in einem städtischen Krankenhaus im Jahr 2001 nicht verlängert worden war. Sie hatte sich, trotz mehrerer Beschwerden von Patienten, geweigert, während der Arbeit ihr Kopftuch abzulegen. Ihre Klage wegen Verletzung ihrer Religionsfreiheit war vor den französischen Gerichten gescheitert.

Der Gerichtshof gestand ihr zwar zu, dass ihre unfreiwillige Verabschiedung aus dem Job eine Beeinträchtigung ihrer Religionsfreiheit sei, die auch für Angestellte im öffentlichen Dienst gewährleistet sei. Allerdings sei dieser Eingriff durch das legitime Ziel gerechtfertigt, namentlich die Rechte der Patienten zu schützen.

Französische Gerichte: Kopftuch ein "ostentatives" Symbol

Zugleich macht das Gericht allerdings deutlich, dass ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst keineswegs eine zwingende Konsequenz aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ist, die auch für andere Staaten Geltung hätte. Er räumt den Staaten nämlich - wie häufig in religiösen Fragen - einen großen Beurteilungsspielraum ein. Das französische Kopftuchverbot habe seine Wurzel darin, dass in Frankreich eine strenge Trennung von Religion und Staat gelte. Die Beurteilung der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein solches Verbot verhältnismäßig sei, müsse deshalb den französischen Behörden und Gerichten überlassen bleiben.

Die dortigen Gerichte waren zum Ergebnis gekommen, das Kopftuch sei ein "ostentatives" religiöses Symbol. Sie räumten dem Grundsatz der staatlichen Neutralität größeres Gewicht bei und hielten das Verbot daher für gerechtfertigt. Damit, so entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, hätten sich die französischen Gerichte innerhalb ihres Beurteilungsspielraums gehalten.

Das Straßburger Urteil bedeutet im Umkehrschluss, dass der Gerichtshof den Staaten auch dann einen Spielraum gewähren dürfte, wenn sie das Tragen religiös motivierter Kopftücher im öffentlichen Dienst erlauben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im Frühjahr entschieden, dass Lehrerinnen an öffentlichen Schulen das Kopftuch prinzipiell erlaubt ist. Ein Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden bestehe.

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