Religion und TierschutzGerichtshof billigt Verbot des Schächtens

SZ bei Google bevorzugen

Staaten dürfen laut einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) jüdischen und islamischen Religionsgemeinschaften das Schächten, also das betäubungslose Töten von Schlachttieren durch Ausbluten, verbieten. Die Straßburger Richter wiesen in ihrer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die Sammelklagen von Juden und Muslimen aus Belgien zurück. Diese hatten sich gegen das Verbot gewandt, weil es gegen die Religionsfreiheit verstoße. Mit Blick auf das Leid der Tiere beim betäubungslosen Schlachten sei die mit dem Verbot des Schächtens verbundene Einschränkung der Religionsfreiheit rechtens, befanden jedoch die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ/KNA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

SZ Stellenmarkt
:Entdecken Sie attraktive Jobs

In anspruchsvollen Berufsfeldern im Stellenmarkt der SZ.

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: