Religion:NRW erlaubt Gottesdienste

Kirchen und Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen dürfen vom 1. Mai an wieder öffentliche Gottesdienste feiern und Versammlungen abhalten. Sie hätten erklärt, dass sie die Vorkehrungen zur Einhaltung des Mindestabstands und zum Schutz vor einer Verbreitung des Coronavirus bis dahin vornehmen könnten, teilte die Landesregierung am Donnerstag in Düsseldorf mit. Auf Grundlage der von den Religionsgemeinschaften vorgelegten Konzepte und Maßnahmenkataloge sehe die Landesregierung, "die Möglichkeit, dass zeitnah Gottesdienste wieder unter Beteiligung von Gläubigen gefeiert werden können".

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