Süddeutsche Zeitung

Religiöse Erziehung:Warum ein Kopftuchverbot für Kinder unrealistisch ist

Lesezeit: 5 min

NRW möchte Kopftücher bei muslimischen Mädchen unter 14 Jahren verbieten - um eine Sexualisierung von Kindern zu verhindern. Kritik kommt von den Schulen.

Von Markus C. Schulte von Drach

Der Vorstoß des NRW-Integrationsministers Joachim Stamp (FDP) - er will ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren - hat eine Debatte ausgelöst, die ein tiefer gehendes Dilemma der Gesellschaft spiegelt.

Einerseits garantiert das Grundgesetz Religionsfreiheit: Jeder Mensch in Deutschland darf sich für oder gegen jeden religiösen Glauben entscheiden und ihn leben. Andererseits gilt diese Freiheit nur für Kinder ab der Vollendung des 14. Lebensjahres. Bis dahin wird den sorgeberechtigten Eltern zugestanden, ihre Kinder dem elterlichen Glauben entsprechend zu erziehen und - wenn sie das wünschen - alles zu tun, damit sie ihr religiöses Weltbild übernehmen. Geregelt wird das durch ein eigenes "Gesetz über die religiöse Kindererziehung".

Gläubige Eltern dürfen ihre Kinder also zwingen, sich an die religiösen Riten zu halten und die religiösen Feiertage zu begehen - natürlich immer nur, solange dabei nicht gegen Gesetze verstoßen wird.

Wenn katholische Eltern wünschen, dass ihre Kinder zur Heiligen Kommunion gehen, entscheiden sie das, und nicht der Nachwuchs. (Anders ist es mit der Konfirmation bei Protestanten, die in der Regel mit 14 Jahren stattfindet - die Jugendlichen könnten sich also gegen diese Segnung entscheiden.)

Eltern dürfen ihre Kinder religiös erziehen

Der Staat kommt den religiösen Eltern sogar soweit entgegen, dass der Religionsunterricht an Schulen im Sinne der jeweiligen Religionen und Konfessionen gehalten wird - und nicht etwa nur über die Glaubensinhalte informiert, wie es der Ethikunterricht tut.

Wenn nun muslimische Eltern es für eine religiöse Pflicht halten, die Haare ihrer Tochter in der Öffentlichkeit zu bedecken, dann steht ihnen das nach der derzeitigen Gesetzeslage zu. Genauso wie es christlichen Eltern zusteht, ihre Kinder mit einem Kreuz auszustatten, oder jüdischen Eltern, ihr Kind zum Beispiel mit einer Kippa in den Kindergarten zu schicken, wenn sie das möchten. Dass Kinder hier nicht selbst entscheiden dürfen, kann man fragwürdig finden, es ist aber gesetzlich so festgelegt.

Erst wenn der Nachwuchs durch das Verhalten der Eltern Schaden zu nehmen droht, kann eingegriffen werden. So wurden vor einigen Jahren 40 Kinder aus der Sekte der Zwölf Stämme in staatliche Obhut genommen, weil es in der Glaubensgemeinschaft üblich war, sie körperlich zu züchtigen.

In der gegenwärtigen Diskussion über ein Kopftuchverbot kann es deshalb nicht darum gehen, dass ein religiöses Symbol getragen wird, welches hier auf einen strengen Glauben hinweist. So warnte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, dass nicht einzelne Religionssymbole verboten werden dürften.

Die Forderung des Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes Heinz-Peter Meidinger in der Bild, eine "bewusste Demonstration religiöser Symbole bei religionsunmündigen Kindern" zu unterbinden, wird sich deshalb kaum durchsetzen lassen.

Tatsächlich müsste dazu das Gesetz zur religiösen Erziehung geändert werden. Eine solche Diskussion mögen manche richtig finden - in der aktuellen Diskussion aber geht es um die Frage, ob Mädchen durch den Zwang zum Kopftuch so benachteiligt, eingeschränkt oder geschädigt werden, dass ein Eingreifen des Gesetzgebers notwendig ist.

In der Tat argumentieren die Befürworter eines Kopftuchverbots genau so. Die nordrhein-westfälische Integrationsstaatssekretärin Serap Güler (CDU) etwa sagt: "Es geht hier nicht um religiöse Symbole." Nach islamischem Brauch solle das Kopftuch erst mit Anfang der Pubertät getragen werden, so Güler im ZDF-Morgenmagazin. "Deshalb kann sich auch niemand auf die Ausübung der Religionsfreiheit berufen, wenn die Religion das in diesem Alter noch nicht mal vorschreibt."

Ihr zufolge geht es beim Tragen des Kopftuchs nach islamischer Sitte vielmehr darum, die Reize der Frau vor Männern zu verbergen. "Dass Mädchen im Kita- und Grundschulalter die Reize vor Männern verhüllen müssten - genau das sexualisiert das Kind." Das stehe der freien Entfaltung der Mädchen entgegen. "Wenn eine junge Frau dann aber sagt, "Ich möchte das Kopftuch tragen", ist das ihr gutes Recht, was wir genauso akzeptieren und respektieren müssen."

Auch die Organisation " Terre de Femmes" hat bereits im vergangenen Jahr gefordert, das "Kinderkopftuch" im öffentlichen Raum, vor allem aber in Betreuungs- und Ausbildungsinstitutionen, für alle minderjährigen Mädchen gesetzlich zu verbieten. Kopftuch und Hidschab manifestierten bereits in der hochsensiblen Entwicklungsphase eine Art von Geschlechterapartheid und markiere Mädchen als Sexualwesen, als Verführerinnen, die ihre Reize vor den Männern zu verbergen haben, so Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin der Organisation.

Man muss natürlich nicht gleich unterstellen, dass muslimische Eltern, die ihre kleinen Töchter mit Kopftuch ausstatten, alle Männer für potenzielle Pädophile halten. Aber auch wenn sie die Bedeckung der Haare als rein religiöses Symbol ansehen, würde der Nachwuchs demnach schon als kleines Kind auf ein patriarchalisches, Frauen diskriminierendes Rollenbild der Geschlechter eingestellt.

Gespräche statt Verbote

Dem widersprechen die Kritiker eines Kopftuchverbotes für Kinder meist auch nicht. Sie weisen in der gegenwärtigen Debatte zum einen darauf hin, wie schwierig es ist, eindeutig zu entscheiden, ob es sich um einen unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit handeln würde. Vor allem aber sei ein solches Gesetz derzeit schlicht und einfach nicht notwendig. Dafür sei die Zahl der Betroffenen zu klein.

"Von den Schulen, die Mitglied im Grundschulverband in NRW sind, haben wir dieses Thema noch nie als relevant oder problematisch gemeldet bekommen", sagt Christina Mika, Vorsitzende des Grundschulverbandes NRW, der SZ. "An der Grundschule im Dortmunder Norden, die ich leite, sind zum Beispiel von 340 Kindern 280 islamischen Glaubens. Wir haben fünf Mädchen, die Kopftuch tragen." Ihr zufolge ist das Kopftuch an Grundschulen kein Thema. "Ich sehe überhaupt keinen Bedarf für ein Gesetz oder die Diskussion darüber."

Sie und ihre Kolleginnen und Kollegen setzen auf persönliche Gespräche mit den Kindern und ihren Eltern - und würden diese gerne ausführlicher führen. Ihre Erfahrung ist, dass Eltern, die sich in ihrer Religiosität ernst genommen fühlen, sich eher öffnen und manchmal nach Gesprächen zumindest für die Grundschulzeit davon absehen, ihre Tochter mit Kopftuch in die Schule zu schicken. Dass im schulischen Alltag für diesen interreligiösen Dialog oft die Zeit fehlt, ist Mika zufolge das größere Problem.

Intensiver um Integration und Inklusion kümmern

Und wenn Eltern trotz der Bemühungen der Lehrerinnen und Lehrer darauf bestehen, dass die Tochter die Haare bedecken muss? "Wenn wir erzwingen würden, dass sie es ablegen, würde das die Kinder in einen massiven Konflikt zwischen Elternhaus und Öffentlichkeit zwingen", warnt Mika. "Unser Ziel ist es, alle Mädchen so zu stärken, dass sie in wichtigen persönlichen Fragen eigene Entscheidungen treffen können, auch in Fragen der Kopfbedeckung."

Ähnlich sieht es Mario Vallana, Landessprecher der Schulleitungsvereinigung der Gesamtschulen in NRW. Auch an diesen Schulen wird das Kopftuch nicht als großes Problem wahrgenommen. Er selbst findet das Kopftuch bei den Kindern und jungen Mädchen zwar durchaus problematisch. Die Erfahrung zeige aber, dass man mit Verboten weniger erreiche als mit Versuchen, ins Gespräch zu kommen. "Die Gesamtschulen verfügen über eine jahrelange Erfahrung im Umgang mit unterschiedlichen Kulturen und pflegen eine Kultur des friedlichen Miteinanders", betont Vallana. "Die zentralen Themen der Gesamt- und Sekundarschulen in NRW sind die Umsetzung der Inklusion und die Beschulung von Flüchtlingskindern."

Wer trotz der geringen Zahlen ein entsprechendes Kopftuchverbot fordert, muss außerdem berücksichtigen, welchen Eindruck das erwecken kann: Es könnte Muslime unter den Generalverdacht stellen, Frauen zu unterdrücken. Und es wäre Wasser auf die Mühlen von Teilen der Bevölkerung, die den Islam in Deutschland pauschal ablehnen.

Außerdem hat die bundesdeutsche Politik erst vor einigen Jahren gezeigt, wie ernst es ihr mit dem Recht der Eltern ist, ihre Kinder dem eigenen Glauben entsprechend zu erziehen: Die Beschneidung von Jungen aus nicht medizinischen Gründen steht eigentlich dem Recht auf Unversehrtheit des Körpers entgegen, die das Grundgesetz garantiert. Trotzdem hat der Bundestag 2012 ein Gesetz verabschiedet, das es Eltern erlaubt, diesen Eingriff im Rahmen der Personensorge aus religiösen Gründen vornehmen zu lassen.

Sind die mögliche Sexualisierung von kleinen Mädchen und der Verstoß gegen ihre Selbstbestimmung durch das Kopftuch ein gravierenderer Eingriff als die Beschneidung? Auf diese Frage hat noch niemand eine Antwort gegeben.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3939536
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.