Überrascht hat das Urteil niemanden - und das ist bereits Teil des Problems. Der Europäische Gerichtshof hat die Aufnahme digital gespeicherter Fingerabdrücke in den Reisepass durchgewunken. Biometrische Daten sind notwendig, um die illegale Einreise in die EU zu unterbinden, findet das oberste EU-Gericht. Datenschutz? Gibt es im Prinzip auch in der EU. Nur diesmal nicht.
Unbefriedigend an diesem Urteil ist nicht nur sein Ergebnis - das hätte das Bundesverfassungsgericht womöglich genauso entschieden. Ärgerlich ist vor allem, wie lapidar der Luxemburger Gerichtshof über die heiklen Punkte hinweggeht.
Kritiker fürchten, der digitale Fingerabdruck könnte der Einstieg in eine Zentraldatei sein. Wer das für eine Verschwörungstheorie hält, muss die letzten Jahre auf dem Mond gelebt haben. Wenn es gilt, den Datenschutz zu verkleinern, verfahren Sicherheitspolitiker wie feierwütige Karnevalisten: Erst fang' wir ganz langsam an - aber dann, aber dann.
Und was schreibt das EU-Gericht zum Thema? Von einer Datenbank steht ja nichts im Gesetz, also muss es uns nicht kümmern. Das ist zu schmalbrüstig und zu kurzsichtig für ein Gericht, das über die europäische Grundrechte-Charta wachen soll. Wieder mal erweist sich, dass dem Gerichtshof vorwiegend an der Effizienz des EU-Betriebs gelegen ist - Binnenmarkt, Außengrenzen, all diese Dinge. Grundrechte stören da nur.