Archivfund in Hannover:Erklärung von SA-Mann erschüttert Einzeltäterthese zum Reichstagsbrand

Schaulustige vor dem ausgebrannten Reichstag, 1933

Schaulustige vor dem ausgebrannten Reichstag 1933.

(Foto: SCHERL)
  • Ein Archivdokument nährt weitere Zweifel an der These eines Einzeltäters und legt eine NS-Beteiligung am Reichstagsbrand 1933 nahe.
  • Die Nazis nutzten den Brand am 27. Februar 1933, um die politischen Grundrechte außer Kraft zu setzen.
  • Wer das Feuer tatsächlich legte, ist bis heute umstritten geblieben.

Eine neu aufgetauchte eidesstattliche Versicherung eines SA-Mannes deutet auf eine Beteiligung der Nationalsozialisten am Reichstagsbrand von 1933 hin. Dem Dokument aus den Archiven des Amtsgerichts Hannover zufolge, aus dem das Redaktionsnetzwerk Deutschland zitiert, sagte der ehemalige SA-Mann, er habe den später als Brandstifter zum Tode verurteilten Niederländer Marinus van der Lubbe mit einem Auto zum Reichstag gefahren.

Bei der Ankunft dort sei ihm und seinen Kollegen aufgefallen, "dass ein eigenartiger Brandgeruch herrschte und dass auch schwache Rauchschwaden durch die Zimmer hindurchzogen".

Später, so erklärt der SA-Mann in seiner Versicherung, deren beglaubigte Abschrift der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, hätten er und seine Kameraden gegen die Verhaftung van der Lubbes protestiert. "Weil nach unserer Überzeugung van der Lubbe unmöglich der Brandstifter gewesen sein konnte, da ja nach unseren Feststellungen der Reichstag schon in Brand gesetzt sein musste, als wir van der Lubbe dort ablieferten."

Die Nazis nutzten den Brand am 27. Februar 1933, um die politischen Grundrechte außer Kraft zu setzen. Wer das Feuer tatsächlich legte, ist bis heute umstritten.

Das Papier dokumentiert erstmalig die eigene Aussage eines früheren Mitglieds der NSDAP, in die Geschehnisse um den Brand verstrickt gewesen zu sein. Diese Versicherung bringt die jahrzehntelang gängige These der Einzeltäterschaft van der Lubbes, von der bislang die meisten Historiker ausgingen, zumindest ins Wanken.

Die eidesstattliche Versicherung stammt von Hans-Martin Lennings (1904-1962), der diese 1955 notariell abfassen ließ für den Fall einer damals diskutierten posthumen Wiederaufnahme des Prozesses gegen den zum Tode verurteilten van der Lubbe. Das Amtsgericht Hannover bestätigte der dpa am Freitag die Authentizität des Dokuments.

Marinus van der Lubbe wurde als angeblicher Brandstifter Anfang 1934 in Leipzig hingerichtet. Sein Todesurteil wurde erst 2007 endgültig aufgehoben.

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