Rechtsextremismus:Gericht lässt Reichskriegsflaggen-Demo in Bremen unter Auflagen zu

Demonstration und Kundgebung von wenigen hundert Teilnehmern der Initiative CRD Corona Rebellen Düsseldorf, darunter au

Demonstration in Düsseldorf vor zwei Wochen, bei der sich ein Teilnehmer in die Reichskriegsflagge hüllte.

(Foto: Ralph Peters/imago images)

Zum zweiten Mal innerhalb einer Woche klagt die rechtsradikale NPD erfolgreich gegen das Bremer Verbot der Reichskriegsflagge.

Von Theresa Crysmann

Das Verwaltungsgericht Bremen hat eine für Samstag geplante Demonstration rechtsgerichteter Kräfte mit Reichskriegsflaggen unter Auflagen zugelassen. Die Veranstalter hatten mit einer Klage und einem Eilantrag versucht, das vollständige Verbot der Demonstration durch die Bremer Innenbehörde zu stoppen. Das Gericht entschied daraufhin am Freitag, dass ein komplettes Verbot des Aufmarsches unverhältnismäßig sei. Am Abend bestätigte auch das Oberverwaltungsgericht - nach einer Beschwerde der Stadt Bremen - diese Entscheidung.

Statt wie geplant stundenlang durch die Stadt zu marschieren, dürfen die Demonstranten allerdings nur von 15 bis 18 Uhr auf dem Domshof zusammenkommen. Die Teilnehmerzahl ist auf 100 Personen beschränkt. Aufgerufen zu der Demonstration unter dem Motto "Kein Verbot für Schwarz-Weiß-Rot" haben die Partei Die Rechte und mehrere Landesverbände der rechtsextremistischen NPD. Sie wollen auch Flaggen und Kriegsflaggen des Deutschen Reiches in Schwarz-Weiß-Rot zeigen. Damit wollen sie dagegen protestieren, dass deren öffentliche Verwendung in Bremen als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird.

Die Reichsfahne war zwischen 1871 und 1919 die Flagge des Deutschen Reiches und ab 1892 auch die offizielle Nationalflagge des Kaiserreichs. Gleichzeitig war die Reichskriegsflagge von 1871 bis 1892 die offizielle Kriegsflagge der kaiserlichen Marine und anschließend die Flagge der Streitkräfte des Deutschen Reiches bis 1921.

Schon in der Weimarer Republik nutzten reaktionäre, monarchistische und anti-demokratische Kräfte sie als Erkennungszeichen. Heute wird sie vor allem von Reichsbürgern und Mitgliedern rechtsextremer Organisationen genutzt. Im August hatten rechtsradikale Demonstranten mit Reichskriegsflaggen die Treppe des Reichstagsgebäudes in Berlin gestürmt.

Drei Gegendemonstrationen angekündigt

Das Bremer Gericht befand aber, dass das Zeigen der Flaggen bei der geplanten Kundgebung am Samstag durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. In der Gesamtschau ergebe sich "kein einschüchterndes Erscheinungsbild", wie von der Innenbehörde behauptet.

Bis Freitagmittag waren drei Gegendemonstrationen genehmigt, darunter Kundgebungen des "Bündnis gegen Rechts", der Umweltschutzbewegung "Extinction Rebellion" und des "Bündnis Keine Reichskriegsflaggen in Bremen". Die Polizei Bremen plant für Samstag einen Großeinsatz.

Erst im September hatte der Bremer Innensenator die Verwendung der Flaggen in der Öffentlichkeit per Erlass verboten. Sie zu zeigen führe zu einer "nachhaltigen Beeinträchtigung der Voraussetzungen für ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben und damit zu einer Gefahr für die öffentliche Ordnung". Auf dieser Basis könnte die Polizei in Bremen und Bremerhaven solche Flaggen konfiszieren und deren Eigentümer mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro belegen.

Schon vergangene Woche ein erster Marsch mit Flaggen

Seit Anfang Oktober dürfen die Flaggen auch in Nordhrein-Westfalen nicht mehr geschwenkt werden. In Thüringen und Baden-Württemberg gibt es ähnliche Überlegungen. Bundesinnenminister Horst Seehofer begrüßt die Verbote und will das Thema auch bei der Innenministerkonferenz im Dezember besprechen.

Bereits am vergangenen Wochenende durfte die rechtsextremistische NPD bei einer Kundgebung in Bremerhaven Reichs- und Reichskriegsflaggen des Kaiserreichs zeigen. Auch hier war die Partei mit Erfolg juristisch gegen Versammlungsauflagen vorgegangen, die ein Zeigen der Flaggen untersagt hatten. Das Gericht betonte aber den Einzelfallcharakter dieser ersten Entscheidung, die es wie im aktuellen Fall mit der Meinungsfreiheit und dem Fehlen eines einschüchternden Erscheinungsbildes der Veranstaltung begründete.

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