Ein sogenannter Reichsbürger, der sich an einem gewalttätigen Umsturz und der Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beteiligen wollte, ist zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah es als erwiesen an, dass der Mann sich an der Vorbereitung von Hochverrat beteiligte und Mitglied in einer terroristischen Vereinigung war.
Der heute 62-Jährige aus dem südhessischen Landkreis Bergstraße hatte der sogenannten Kaiserreichsgruppe angehört. Von Mitte März 2022 bis zur Zerschlagung der Vereinigung einen Monat später habe er sich an einer Vereinigung beteiligt, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland beseitigen wollte, befand das Gericht.
Diese sollte durch ein autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild des Deutschen Reiches von 1871 ersetzt werden. Der Angeklagte habe seine Bereitschaft erklärt, daran mitzuwirken und Waffen in seiner Garage zu lagern. Die Verschwörer hatten laut Urteil vor, durch Sprengstoffanschläge auf die Energieversorgung einen mehrere Wochen andauernden bundesweiten Stromausfall herbeizuführen. Die Bevölkerung hätte von der Medienberichterstattung abgeschnitten und eine Reaktion der Sicherheitsbehörden auf den Umsturzversuch erschwert werden sollen.

Prozess:Krieg der Sterne
Die Verschwörer um Prinz Reuß stellen sich als harmlose Naturfreunde dar, dabei wird ihnen vorgeworfen, dass sie die Regierung stürzen wollten. Jetzt gesteht eine Angeklagte vor Gericht – eine Astrologin, die „große Veränderungen“ vorhersagte.
Die Vereinigung habe außerdem geplant, Bundesgesundheitsminister Lauterbach unter Anwendung von Waffengewalt zu entführen. Dabei habe die Vereinigung die Tötung der eingesetzten Personenschützer zumindest billigend in Kauf genommen. Schließlich habe die Gruppe eine verfassungsgebende Versammlung einberufen wollen, um eine Verfassung nach dem Vorbild der deutschen Reichsverfassung aus dem Jahr 1871 in Kraft zu setzen. Die Polizei hatte mehrere verdeckte Ermittler eingeschleust, im April 2022 wurden die ersten Gruppenmitglieder festgenommen.
Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte das Gericht dessen Geständnis am ersten Verhandlungstag. Er hatte eingeräumt, einen großen Fehler gemacht zu haben, sei nicht vorbestraft und habe eine eher passive Rolle eingenommen. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte für den 62-Jährigen eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert, die Rechtsanwältin eine Strafe unter drei Jahren. In seinem letzten Wort hatte der Mann erklärt, er bereue seine Tat.
Er sitzt seit Herbst 2023 in Untersuchungshaft und bleibt in Haft. Das Urteil ist rechtskräftig. Bereits seit Mai 2023 müssen sich fünf mutmaßliche Rädelsführer und Mitglieder der Vereinigung vor dem Oberlandesgericht Koblenz verantworten.

