Regierungspläne:Bloßstellende Bilder verboten

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Justizminister Heiko Maas (SPD) (Foto: dpa)

Wer andere Menschen ohne ihre Zustimmung nackt ablichtet, könnte demnächst ins Gefängnis wandern. Auch die Regelungen gegen Kinderpornografie sollen strenger werden. Bundesjustizminister Heiko Maas legt einen Strafkatalog vor.

Von Stefan Braun

Das Bundesjustizministerium will mit einem sehr umfangreichen Katalog an neuen Strafregelungen die Herstellung und den Handel von Fotos und Videos nackter Kinder und Jugendlicher unter Strafe stellen. Damit reagiert das SPD-geführte Ministerium, angetrieben auch von Innenpolitikern aus der Unionsfraktion, auf die Affäre um den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy.

Der SPD-Politiker war ins Visier von Ermittlern geraten, weil er Fotos von nackten Jungen über das Internet gekauft hatte. Bislang ist dies nur strafbar, wenn es sich um eindeutig pornografische Inhalte handelt. Das war bei Edathy offenbar nicht der Fall. Justizminister Heiko Maas will das Gesetz nun verschärfen.

Maas will absolute Klarheit

Mit dem Entwurf sollen grundsätzlich alle sogenannten Posing-Fotos, bei denen Kinder in "unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" zu sehen sind, als pornografische Schriften gelten und unter Strafe gestellt werden. Hier will Maas absolute Klarheit schaffen. Der Handel mit solchen Fotos könnte mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, bei bandenmäßigen Strukturen sogar mit bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Maas betonte, dass Eltern selbstverständlich auch künftig ihre Kinder am Strand fotografieren dürften. "Wir sollten nichts kriminalisieren, was zum Alltag vieler Eltern gehört", schreibt der SPD-Politiker im dazugehörigen Eckpunktepapier. "Aber: Niemand darf mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen Geschäfte machen. Es geht hier um den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft."

Schärfere Gesetze plant der Minister auch beim Kindesmissbrauch. So will Maas die Verjährungsfrist von zwanzig auf dreißig Jahre verlängern. Heute hat ein missbrauchter Jugendlicher von seinem 21. Lebensjahr an noch zwanzig Jahre Zeit, um das Verbrechen anzuzeigen. Das heißt, mit dem 41. Geburtstag endet seine Möglichkeit, dies zu tun. Künftig soll das erst ein Jahrzehnt später der Fall sein. Hintergrund sind Lebensgeschichten missbrauchter Jugendlicher, die im Zuge der Missbrauchsfälle in der Kirche oder an einzelnen Internaten erst nach Jahrzehnten aufgedeckt wurden, weil sich die Opfer nie getraut hatten, Täter anzuzeigen.

Außerdem ist geplant, den Passus zum Missbrauch von Schutzbefohlenen auszudehnen. Bislang gilt er für Lehrer, nicht aber für Vertretungslehrer. Zudem plant der Minister, mehr für die Prävention zu tun. Zu diesem Zweck will er die Mittel für das Projekt "Kein Täter werden" um 70 Prozent aufzustocken auf 585 000 Euro jährlich. "Mit Strafgesetzen allein lösen wir keine Probleme", sagte Maas, "wir brauchen auch therapeutische Hilfen."

Wer unbefugt Nackte knipst muss drei Jahre Gefägnis fürchten

Allerdings gehen seine Pläne für Gesetzesverschärfungen über den reinen Kinderschutz hinaus. So will er künftig ganz allgemein die Herstellung, Verbreitung oder umfassende Veröffentlichung von Bildern unter Strafe stellen, die ohne Kenntnis des Betroffenen geschossen wurden und ihn "bloßstellend" abbilden. Mit einer Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren muss rechnen, wer "unbefugt eine bloßstellende Bildaufnahme von einer anderen Person oder unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten anderen Person herstellt oder überträgt".

Gemeint sind damit vor allem Foto- oder Filmaufnahmen, die Passanten zum Beispiel von Opfern von Verkehrsunfällen oder von Betrunkenen schießen und diese über die sozialen Netzwerke oder über das Internet einem potenziellen Millionenpublikum zugänglich machen. Das Ministerium will das nun unter Strafe stellen, um den "höchstpersönlichen Lebensraum" eines Menschen besser zu schützen.

Vom Koalitionspartner CDU erhielt Maas Unterstützung. Der stellvertretende Fraktionschef der Union im Bundestag, Thomas Strobl, lobte die Vorschläge ausdrücklich. Maas habe ein "umfassendes Opferschutzpaket" vorgelegt, das sei nach den Erfahrungen mit dem Missbrauch von Kindern erforderlich. Auch mit Blick auf die Verschärfung der Gesetze bei Bildern von Erwachsenen zeigte sich Strobl zufrieden. "Wir wollen die Persönlichkeitsrechte umfassend besser schützen, auch im Internet und in den sozialen Netzwerken", sagte der CDU-Politiker. Die Pläne von Maas sind derzeit in der Ressortabstimmung.

Der Fall Edathy veränderte die SPD-Haltung

Völlig überraschend kommt die Unterstützung der Union nicht. Sie hatte Maas in den vergangenen Wochen gedrängt, aktiv zu werden. Noch in den Koalitionsverhandlungen hatte sich die SPD eher restriktiv gezeigt. Das hat sich mit dem Fall Edathy offenbar geändert. Wie zu hören ist, spielt dabei auch eine Rolle, dass die SPD sehr genau studiert und analysiert hat, wie sehr die Pädophilie-Debatte die Grünen im Bundestagswahlkampf geschwächt hat.

Damals war der Eindruck entstanden, die Grünen hätten sich des Problems nicht wirklich angenommen. Prompt gab es in den letzten Tagen vor der Wahl an Infoständen und auf Veranstaltungen kaum ein anderes Thema. Das will die SPD nach dem Fall Edathy unbedingt vermeiden.

© SZ vom 14.04.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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