Regierung zu Waffenlieferungen in Nordirak bereit:Bundestag allein zu Haus

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Nur fünf Mitglieder der Bundesregierung beschließen einen Paradigmenwechsel der deutschen Außenpolitik: Berlin liefert wohl Waffen in ein Krisengebiet. Kein Gesetz setzt der Lieferung in den Nordirak eine Grenze. Der Bundestag kann nur hoffen, beteiligt zu werden.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Es war eine kleine Runde, die nach der Kabinettssitzung an diesem Mittwoch zusammenkam. Die Kanzlerin war dabei und die Minister für Außen, Verteidigung, Finanzen und Wirtschaft. Fünf Personen, die innerhalb weniger Minuten die wohl größte außenpolitische Neuausrichtung der Bundesrepublik seit langem beschlossen haben: Erstmals ist die Bundesregierung bereit, Waffen in ein akutes Krisengebiet liefern, in den Nordirak. In ein Gebiet also, in dem gerade bis aufs Blut und mit äußerster Brutalität gekämpft wird.

Das widerspricht allen bisherigen Grundsätzen deutscher Außenpolitik: Waffen in Krisengebiete zu exportieren, war bisher für jede Bundesregierung weitgehend tabu. Ausnahmen gab es nur für Israel. Auch nach Saudi-Arabien wurde geliefert, obwohl Kritiker in Frage stellen, dass dies der Stabilität im Nahen Osten dienlich sei.

Nach der Pressekonferenz von Außenminister Frank-Walter Steinmeier und Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen blieb unklar, um welche Waffen es gehen soll. Innerhalb einer Woche soll eine Liste erstellt werden, die mit den Kurden, den Partnerländern und Verbündeten abgestimmt ist. Auch Italien, Großbritannien und Frankreich wollen nachsehen, was sie aus ihren Beständen für die Kämpfer im Nordirak erübrigen können.

Wieso es keine gesetzlichen Einschränkungen gibt

Rein rechtlich gesehen hat die Bundesregierung da freie Hand. Die Waffen für die Peschmerga im Nordirak sollen allein aus Beständen der Bundeswehr kommen. Dafür gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen. Die Lieferung fiele unter klassisches Regierungshandeln. Reine Exekutive. Regierungssprecher Steffen Seibert wollte sich zwar nicht festlegen, ob es noch einen formalen Regierungs-Beschluss geben müsse, um die Waffenlieferung in Gang zu setzen. Aber davon ist zunächst nicht auszugehen.

Ein Bundestagsbeschluss ist auch nicht nötig. Der wird nur zwingend, wenn Soldaten ins Ausland entsandt werden. Selbst eine Zustimmung des für Waffenexporte zuständigen Bundessicherheitsrats, in dem die wichtigsten Minister zusammensitzen, wäre nicht erforderlich. Dieses Gremium kümmert sich vor allem um die Genehmigung von Waffenexporten und entscheidet auf Grundlage des Kriegswaffenkontrollgesetzes und der politischen Richtlinien der Bundesregierung für einen Waffenexport.

Wenn etwa der Kleinwaffenhersteller Heckler & Koch den Peschmerga sein Sturmgewehr G36 verkaufen wollte, müsste der Bundessicherheitsrat das erlauben. Er würde den Deal aber wahrscheinlich verbieten. Die Bundesregierung aber kann jederzeit den Peschmerga beliebig viele G36 aus den Beständen der Bundeswehr überlassen, wenn sie es politisch für geboten hält.

Bisher hat die Bundesregierung lediglich die Obleute der Parteien in den zuständigen Ausschüssen über den Paradigmenwechsel informiert. So wie Regierungssprecher Seibert zu verstehen war, glaubt Schwarz-Rot, damit seiner Informationspflicht gegenüber dem Parlament ausreichend nachgekommen zu sein.

Parlamentarier wie die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt oder der SPD-Abgeordnete Swen Schulz fordern eine stärkere Beteiligung des Bundestages. Eine Lieferung tödlicher Waffen "kann die Regierung nicht ohne das Parlament beschließen", sagt etwa Göring-Eckardt. Swen Schulz sagte dem Tagesspiegel, die Waffenlieferung sei "eine Entscheidung, die die Bundesregierung nicht alleine treffen sollte".

Beide wissen: Über das Parlament kann nur eine größere Öffentlichkeit hergestellt werden - mehr nicht. Dazu könnte etwa die Bundeskanzlerin mit einer Regierungserklärung vor dem Parlament beitragen. Vorstellbar wäre auch eine Art Resolution, in der sich eine Mehrheit für oder gegen die Waffenlieferung ausspricht. Rechtlich bindend wäre ein solcher Beschluss nicht. Aber der erklärte Wille des Parlamentes kann im politischen Prozess auch nicht einfach übergangen werden.

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