Regierung - Wiesbaden:Diese neuen Corona-Regeln gelten in Hessen

Corona
Ein Kind klettert in einer Kindertagesstätte vor einem Sandkasten auf eine Rutsche. Foto: Uwe Anspach/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Wiesbaden (dpa/lhe) - In Hessen gelten von heute an deutlich weniger strenge Corona-Abstandsregeln. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) begründet die Erleichterungen für den Alltag der Bürger mit den anhaltend niedrigen Infektionsraten im Land. Gleichzeitig warnt der Regierungschef vor Leichtsinn: Steigen die Zahlen wieder an, würden Erleichterungen zurückgenommen. Folgende Kontakt- und Betriebsbeschränkungen gelten nun bis zum 16. August:

Die KITAS in Hessen öffnen wieder für alle Kinder und nehmen den Regelbetrieb auf.

Bei Veranstaltungen wie MESSEN oder KONZERTEN sowie in THEATERN und KINOS wird die Fünf-Quadratmeter-Regel für Sitzplätze und die Zehn-Quadratmeter-Regel für Stehplätze aufgehoben. Grundsätzlich gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Als Richtgröße sollen für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen. Davon kann beispielsweise in Theatern und Kinos abgewichen werden, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, das Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Alltagsmaske vorsieht.

Auch der Besuch von SPORTVERANSTALTUNGEN und -WETTKÄMPFEN ist laut Staatskanzlei unter Einhaltung der Drei-Quadratmeter-Regel und eines Hygienekonzeptes wieder möglich.

Die Zehn-Quadratmeter-Regel für GESCHÄFTE wird ebenfalls aufgehoben. Der verpflichtende Mindestabstand von 1,5 Metern bleibt aber bestehen. Als Richtgröße sollen auch hier für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen.

Weiterhin gilt in Hessen, dass zwei HAUSSTÄNDE oder maximal ZEHN PERSONEN sich gemeinsam ohne Mindestabstand bei Veranstaltungen und im öffentlichen Raum aufhalten können.

Bei VERANSTALTUNGEN IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN, bei denen Zuschauerplätze eingenommen werden, sollen die Sitzplätze personalisiert vergeben werden, um eine Rückverfolgung im Fall einer Infektion zu ermöglichen. Das gilt nicht für Tischgesellschaften.

VEREINS- und VERSAMMLUNGSRÄUME können wieder genutzt werden. Auch in Umkleidekabinen entfällt die Fünf-Quadratmeter-Regel. Stattdessen gelten die allgemeinen Abstandsvorgaben von 1,5 Metern.

Das GRILLEN UND PICKNICKEN in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich wieder erlaubt.

VERANSTALTUNGEN MIT MEHR ALS 250 BESUCHERN müssen weiterhin vom Gesundheitsamt genehmigt werden.

ÖFFENTLICHE TANZVERANSTALTUNGEN bleiben verboten.

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