Regierung - Schwerin:Neue Förderrichtlinie für sozialen Wohnungsbau in MV

Schwerin (dpa/mv) - Der soziale Wohnungsbau in Mecklenburg-Vorpommern wird fortan über zwei Förderwege mit unterschiedlichen Mietstufen finanziell unterstützt. Damit würden breitere Bevölkerungsschichten als bisher Zugang zum geförderten Mietwohnungsmarkt erhalten, erklärte Bauminister Christian Pegel (SPD) am Dienstag in Schwerin bei der Vorstellung der neuen Förderrichtlinie. Demnach gewährt das Land Investitionskostenzuschüsse von maximal 850 Euro je Quadratmeter, wenn eine Mietobergrenze von 6,00 Euro pro Quadratmeter garantiert wird. Bislang galt ein Höchstwert von 5,50 Euro.

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Schwerin (dpa/mv) - Der soziale Wohnungsbau in Mecklenburg-Vorpommern wird fortan über zwei Förderwege mit unterschiedlichen Mietstufen finanziell unterstützt. Damit würden breitere Bevölkerungsschichten als bisher Zugang zum geförderten Mietwohnungsmarkt erhalten, erklärte Bauminister Christian Pegel (SPD) am Dienstag in Schwerin bei der Vorstellung der neuen Förderrichtlinie. Demnach gewährt das Land Investitionskostenzuschüsse von maximal 850 Euro je Quadratmeter, wenn eine Mietobergrenze von 6,00 Euro pro Quadratmeter garantiert wird. Bislang galt ein Höchstwert von 5,50 Euro.

In einer neu eingeführten Förderkategorie stellt das Land Zuschüsse von bis zu 700 Euro je Quadratmeter bereit, wenn der Mietpreis 6,80 Euro pro Quadratmeter nicht überschreitet. Damit könnten in Städten mit knappem Wohnungsangebot auch Familien mit mittlerem Einkommen von der staatlichen Unterstützung profitieren. In jedem Falle sei die Vergabe der Wohnungen aber an einen Wohnberechtigungsschein geknüpft.

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