Regierung - Mainz:Neue Corona-Bestimmungen in Rheinland-Pfalz werden wirksam

Corona
Eine FFP2-Maske. Foto: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Mainz (dpa/lrs) - In Rheinland-Pfalz werden am heutigen Montag die neuen Bestimmungen der geänderten Corona-Verordnung wirksam. Die Änderung der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung wurde am Freitag vom Kabinett beschlossen, drei Tage nach der neuen Vereinbarung von Bund und Ländern.

Die neu gefasste Verordnung verlängert Schließungen in Gastronomie, Kultur und im Einzelhandel mit Ausnahme von Gütern des täglichen Bedarfs bis zum 14. Februar. Auch die Präsenzpflicht an den Schulen ist bis dahin aufgehoben. Eine Neufassung der Maskenpflicht sieht vor, dass in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen der Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden müssen. Alltagsmasken aus Stoff sind dort dann nicht mehr zugelassen.

Eine Neuerung gibt es hinsichtlich der Allgemeinverfügungen in einzelnen Kommunen "mit einer hohen Zahl von Neuinfektionen". Diese sollen im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium zusätzliche Schutzmaßnahmen abstimmen "mit dem Ziel, bis zum 14. Februar 2021 jeweils eine Inzidenz von höchstens 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner pro Woche zu erreichen". Eine konkrete Schwelle, welche Werte als hoch gelten, wird in der Verordnung nicht genannt. Die bisherige Verordnung sah zusätzliche Schutzmaßnahme bei einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen vor.

© dpa-infocom, dpa:210124-99-152616/2

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