Regierung - Hannover:Niedersachsen erlaubt größere Events

Corona
Segler und Badegäste genießen die Sonne am Steinhuder Meer. Foto: Ole Spata/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Hannover (dpa/lni) - Von Montag an gelten in Niedersachsen wieder einige neue Corona-Regeln. Die von der Landesregierung angekündigte kompaktere und leichter verständliche Neufassung des Regelwerks lässt zwar weiter auf sich warten. Ein paar Lockerungen gibt es trotzdem - vor allem für Veranstalter im Kulturbetrieb und Hobbysportler.

VERANSTALTUNGEN: Die erlaubte Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird von 250 auf 500 angehoben. Warum 500? Man müsse zwischen dem Infektionsrisiko sowie der Ermöglichung des kulturellen Lebens und dem wirtschaftlichen Überleben der Veranstalter abwägen, erklärte Regierungssprecherin Anke Pörksen. Andere Bundesländer hätten schon jetzt eine höhere Obergrenze, ohne dass es zu größeren Corona-Ausbrüchen gekommen sei. "Deshalb wird auch Niedersachsen jetzt etwas mutiger."

Voraussetzung für die Veranstaltungen ist weiterhin, dass die Zuschauer mindestens eineinhalb Meter Abstand zu anderen Gästen einhalten, wenn sie nicht zu einer gemeinsamen Gruppe von maximal zehn Personen gehören. Außerdem müssen die Gäste drinnen einen Mund-Nase-Schutz tragen und Sitzplätze einnehmen. Neu ist, dass sie den Mundschutz am Sitzplatz ablegen dürfen. Das sei vor allem für Kinos wichtig, für die der Verkauf von Popcorn, Cola und Eis wirtschaftlich besonders relevant sei, hieß es.

SPORT: Auf ihr nächstes Spiel gegen eine andere Mannschaft müssen Amateurfußballer und -handballer weiter warten. In "festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen" wird der Kontaktsport aber wieder erlaubt. Das umfasst zwar keine Test- und Punktspiele, wie die Staatskanzlei am Freitag betonte. Trainingsspiele innerhalb einer Mannschaft sind dann jedoch möglich. Innenminister Boris Pistorius (SPD) sprach von einem "großen Schritt Richtung Normalität". Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, müssen die Sportler die Kontaktdaten aller Beteiligten erfassen.

KINDERBETREUUNG: Einem Entwurf zufolge sollte die Obergrenze für die private Betreuung von maximal fünf Kindern wegfallen - umgesetzt wird das nun aber doch noch nicht. Allerdings dürfen die Kinder von nächster Woche an auch aus mehr als drei Hausständen kommen. Außerdem sind dann Nachrücker für Kinder, die aus der Betreuung ausscheiden, erlaubt. Die Staatskanzlei ließ zudem durchblicken, dass die Regeln in der Woche darauf noch einmal neu gefasst werden könnten.

TOURISMUS: Für touristische Schiffsfahrten, Kutschfahrten und Stadtführungen gilt künftig die Zehn-Personen-Regel, die auch für Treffen in der Öffentlichkeit gilt. Das heißt: Gruppen von bis zu zehn Personen dürfen zusammen unterwegs sein, ohne dass sie den Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten müssen.

Außerdem wird das Verbot, Touristen aus dem nordrhein-westfälischen Kreis Warendorf zu beherbergen, aufgehoben. Die Zahl der Corona-Neuinfektionen war dort zuletzt deutlich zurückgegangen. Für Menschen aus dem Kreis Gütersloh gilt das Verbot allerdings weiter. Nur, wer schon vor dem 11. Juni angereist ist oder ein Attest über einen höchstens zwei Tage alten negativen Corona-Test vorlegen kann, darf aus Gütersloh kommend in Niedersachsen bleiben.

AUSBLICK: Eine schlankere Neufassung der Corona-Regeln soll am 10. Juli der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Ursprünglich sollte es schon diese Woche so weit sein, doch der erste Entwurf umfasste immer noch 34 Seiten. "Das ist auch für sehr gute Juristen (...) eine wirkliche Herausforderung", sagte Regierungssprecherin Pörksen. Inhaltlich wollte sie noch nicht auf die Überarbeitung eingehen.

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