Regierung - Erfurt:Walk: Klage nach Ministerpräsidentenwahl verhindern

Deutschland
Raymond Walk (CDU) spricht im Landtag. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Erfurt (dpa/th) - Die CDU-Fraktion will mit einem Antrag im Landtag nach Angaben von Generalsekretär Raymond Walk eine Verfassungsklage nach der Thüringer Ministerpräsidentenwahl verhindern. "Wir müssen das Verfahren vorher klären, damit die AfD nicht klagen kann", sagte Walk am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Hintergrund ist ein Streit um die Auslegung der Thüringer Verfassung bei der von der Linken für den 5. oder 6. Februar geplanten Wahl von Bodo Ramelow (Linke) zum Thüringer Ministerpräsidenten.

Walk, der auch Innenpolitiker der CDU-Landtagsfraktion ist, sagte, seine Fraktion werde sich für schnelle Entscheidungen einsetzen, um die Regeln für die Wahl verbindlich zu klären. "Wir wollen nichts verzögern."

Auf einer vorläufigen Tagesordnung für die Landtagssitzung in der kommenden Woche ist der CDU-Antrag zur "Feststellung des Wahlverfahrens" bereits als Punkt 18 angekündigt. Eine Beratung darüber soll es danach am Donnerstag kommender Woche geben. Über ihr weiteres Vorgehen und den genauen Inhalt des Antrags werde die CDU-Fraktion am Mittwoch entscheiden, so Walk.

Laut Thüringer Landesverfassung wird der Ministerpräsident mit der Mehrheit der Stimmen im Landtag gewählt. Scheitert der Kandidat in den ersten beiden Wahldurchgängen, "so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält", heißt es in der Landesverfassung. Was das bei einem einzigen Kandidaten konkret bedeutet - darüber gibt es unterschiedliche juristische Auffassungen.

Die geplante rot-rot-grüne Minderheitsregierung von Ramelow hat im Parlament nur 42 von 90 Sitzen. Ihr fehlen damit vier Stimmen für eine eigene Mehrheit.

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