Regierung - Erfurt:Streit über die Wahl Ramelows: Verfassung gibt Rätsel auf

Deutschland
Bodo Ramelow (Linke). Foto: Britta Pedersen/zb/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Erfurt (dpa/th) - Vor der anstehenden Wahl Bodo Ramelows (Linke) zum Thüringer Ministerpräsidenten gibt es Streit über die Auslegung der Landesverfassung. Thüringens CDU-Landespartei- und Fraktionschef Mike Mohring forderte eine Verschiebung der Wahl, um vorher Klarheit zu bekommen. "Wir wollen vor der Wahl Rechtssicherheit schaffen und die Klärung nicht im Nachhinein dem Thüringer Verfassungsgericht überlassen", sagte Mohring den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Nach bisherigen Plänen soll Ramelow am 5. oder 6. Februar gewählt werden. Auch eine Wahl Ende Februar war in der Vergangenheit im Gespräch.

Die Linke als stärkste Kraft von Rot-Rot-Grün in Thüringen hält jedoch an der Wahl Anfang Februar fest. "Wir werden die Wahl nicht verschieben. Wenn die CDU stabile Verhältnisse will, dann muss sie sich im dritten Wahlgang enthalten", sagte Parteichefin Susanne Hennig-Wellsow am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Dem Dreierbündnis fehlen vier Stimmen im Parlament.

Laut Thüringer Landesverfassung wird der Ministerpräsident mit der Mehrheit der Stimmen im Landtag gewählt. Scheitert der Kandidat in den ersten beiden Wahldurchgängen, "so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält", heißt es in der Landesverfassung. Was das bei einem einzigen Kandidaten konkret bedeutet - darüber gibt es unterschiedliche juristische Auffassungen.

Nach einem Gutachten des emeritierten Düsseldorfer Jura-Professors Martin Morlok kommt es im dritten Wahlgang nur auf die Ja-Stimmen an. Demnach wäre Ramelow auch mit nur einer Ja-Stimme gewählt - wenn es keine Gegenkandidaten mit mehr Ja-Stimmen gibt. Dagegen vertrat der ehemalige Direktor des Deutschen Bundestages, Wolfgang Zeh, in einem weiteren Gutachten die Auffassung, dass zwingend mehr Ja- als Nein-Stimmen notwendig sind.

"Kein Vereinsvorsitzender wird in Deutschland gewählt, wenn nicht mehr Ja- als Nein-Stimmen vorliegen", kritisierte Mohring. Alle Thüringer Verfassungsorgane würden mit Mehrheit gewählt: "Die Landtagspräsidentin, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs. Soll die Demokratie keinen Schaden nehmen, muss das selbstverständlich auch für den Ministerpräsidenten gelten", betonte Mohring.

Die Auslegung der Verfassung nach Zeh wäre für Ramelow schwierig, weil im Thüringer Parlament AfD, CDU und FDP zusammen 48 Stimmen haben, während sein angepeiltes Bündnis von Linke, SPD und Grüne nur auf 42 Sitze im Landtag kommt. Ein Ausweg wäre, dass sich mindestens sieben Abgeordnete aus den Reihen von FDP oder CDU enthalten.

Vertreter von Linke, SPD und Grüne berufen sich auf das Morlok-Gutachten, nach dem Ramelow im dritten Wahldurchgang auch mit weniger Ja- als Nein-Stimmen gewählt wäre. Der Chef der Staatskanzlei, Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) twitterte als Reaktion auf Mohrings Forderung, vor der Wahl juristische Klarheit zu schaffen: "Es gibt keine unklare Rechtslage sondern einen unklaren wechselhaften "Kurs" @MikeMohring. Aber selbst wenn müsste der Weg zur Klärung über den Thüringer Verfassungsgerichtshof führen."

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