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Regierung - Erfurt:Linke sieht Zeitplan für Ramelow-Wahl noch nicht in Gefahr

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Erfurt (dpa/th) - Die Thüringer Linke sieht den Zeitplan für die anstehende Wahl des Ministerpräsidenten durch einen CDU-Vorstoß im Landtag bislang nicht in Gefahr. "Über Fragen der Thüringer Landesverfassung entscheidet nicht die einfache Mehrheit in einem Ausschuss per Handzeichen, sondern für diese Fragen ist das Verfassungsgericht allein zuständig", erklärte Linke-Chefin Susanne Hennig-Wellsow am Mittwoch auf Anfrage.

Bereits am Dienstag hatte sie bekräftigt, an den Plänen zur Wahl Ramelows Anfang Februar festhalten zu wollen. "Der Fahrplan steht. Wir werden für den 5. oder 6. Februar die Wahl des Ministerpräsidenten anmelden", sagte Hennig-Wellsow nach einem gemeinsamen Treffen mit der SPD und den Grünen.

Die CDU-Fraktion will mit einem Antrag im Landtag nach Angaben von Generalsekretär Raymond Walk eine Verfassungsklage nach der Thüringer Ministerpräsidentenwahl verhindern. "Wir müssen das Verfahren vorher klären, damit die AfD nicht klagen kann", sagte Walk der Deutschen Presse-Agentur.

Hintergrund ist ein Streit um die Auslegung der Thüringer Verfassung bei der geplanten Wahl von Bodo Ramelow (Linke) zum Thüringer Ministerpräsidenten. Die Linke warf der CDU ein "taktisches Manöver" vor. Walk, der auch Innenpolitiker der CDU-Landtagsfraktion ist, sagte, seine Fraktion werde sich für schnelle Entscheidungen einsetzen, um die Regeln für die Wahl verbindlich zu klären. "Wir wollen nichts verzögern." Ein Sprecher des Thüringer Landtages sagte am Mittwoch, er gehe davon aus, dass die Wahl wie anvisiert Anfang Februar stattfinden könne.

Laut Thüringer Landesverfassung wird der Ministerpräsident mit der Mehrheit der Stimmen im Landtag gewählt. Scheitert der Kandidat in den ersten beiden Wahldurchgängen, "so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält", heißt es in der Landesverfassung. Was das bei einem einzigen Kandidaten konkret bedeutet - darüber gibt es unterschiedliche juristische Auffassungen. Im Kern geht es um die Frage, ob Ramelow auch gewählt ist, wenn er mehr Nein- als Ja-Stimmen erhält.

Die geplante rot-rot-grüne Minderheitsregierung von Ramelow hat im Parlament nur 42 von 90 Sitze. Ihr fehlen damit vier Stimmen für eine eigene Mehrheit.

Nach Ansicht des Jenaer Verfassungsrechtlers Michael Brenner kann Ramelow im dritten Wahlgang auch mit mehr Nein- als Ja-Stimmen gewählt werden. Andernfalls werde dem Landtag das Recht vorenthalten, einen Minderheitsministerpräsidenten zu wählen, sagte Brenner im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. "Das, meine ich, wird aber der Intention der Verfassung nicht gerecht", sagte Brenner, der deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena lehrt. Zugleich betonte der Experte, dass eine rechtliche Klärung nur eine Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes nach der Wahl bringen kann.

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