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Regierung - Düsseldorf:Maskenpflicht auf Weihnachtsmärkten nur an Ständen

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Auf Weihnachtsmärkten wird es laut der neuen Coronaschutz-Verordnung keine durchgehende Maskenpflicht geben. An Ständen - egal welcher Art - müssen aber sowohl Verkäufer als auch Kunden eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Händler können stattdessen auch ein Visier tragen oder eine Plexiglasscheibe anbringen. In den Gängen zwischen den Marktständen ist eine Maske dagegen "nicht zwingend", wie es im aktuellen Anhang zur Coronaschutz-Verordnung (gültig ab 1. Oktober) heißt. Die lokalen Behörden könnten dies aber gegebenenfalls anordnen.

Für Weihnachtsmärkte ist zudem "immer ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept erforderlich", wie es in den neuen Regeln des Gesundheitsministeriums heißt. Auch im Freien gelte der Mindestabstand, Gruppen dürfen nur bis zu zehn Personen zusammenstehen.

"Insbesondere bei den Stehtischen ist darauf zu achten, dass eine feste Zuordnung der Stehplätze zu den Tischen erfolgt, damit eine stabile Situation in Bezug auf die sich am Tisch aufhaltenden Personen vergleichbar bei Sitzplätzen gewährleistet werden kann (z.B. durch Markierungen am Boden)", heißt es in den Hygiene-Standards.

Bei der Zugangssteuerung der Besucherströme muss die Einhaltung des Mindestabstands zum Beispiel durch Laufwege, Markierungen vor den Ständen und eine generelle Begrenzung der Besucherzahl sichergestellt sein. An den Eingängen zum Weihnachtsmarkt muss jeweils ein Desinfektionsspender stehen.

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