Süddeutsche Zeitung

Regierung - Dresden:Zeitungen: Sachsen plant "Gesundheitsnotstandsgesetz"

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Dresden (dpa/sn) - Sachsens Regierung plant nach übereinstimmenden Zeitungsberichten ein "Gesundheitsnotstandsgesetz". Mitten in der Corona-Pandemie wolle das Land die rechtlichen Möglichkeiten zum Durchsetzen staatlicher Schutz- und Hilfsmaßnahmen erweitern, berichtete die "Sächsische Zeitung" am Mittwoch. "Die Beschaffung von medizinischer Technik, persönlichen Schutzausrüstungen und sonstigem Material" habe sich "als schwierig oder anfällig, kostenintensiv und hinsichtlich der Lieferketten und Transportwege teilweise als instabil erwiesen", zitierte die Chemnitzer "Freie Presse" aus der Begründung. Das Sozialministerium wollte sich auf Anfrage nicht zu Details äußern.

"Es gibt zurzeit im Innenministerium sowie im Gesundheitsministerium Überlegungen, wie im Falle eines Gesundheitsnotstandes Material- und Personalressourcen gesichert werden können", teilte das Sozialressort aber mit. Die für einen derartigen Gesetzentwurf notwendigen Rahmenbedingungen befänden sich noch in der Abstimmung. Da es sich um ein noch nicht innerhalb der Staatsregierung abgeschlossenen Verfahren handele, würden Inhalte derzeit nicht kommentiert.

Nach den Zeitungsberichten soll das Gesetz vorerst bis Ende 2022 gelten. Im Fall eines Notstandes seien alle Bürger und Unternehmen verpflichtet, Auskunft darüber zu geben, ob man im Besitz einer bestimmten Menge von medizinischen, pflegerischen oder sanitären Materials ist, das zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung benötigt wird beziehungsweise ob man in der Lage ist, dieses Material herzustellen. Im letzteren Fall könnten die Behörden die Produktion bestimmter Hilfsgüter dann gegen Bezahlung anordnen.

Ein weiteres zentrales Element soll ein Freiwilligenregister sein. Darin sollen alle Personen erfasst werden können, die medizinische oder pflegerische Fachkenntnisse haben. Bei der Registrierung ist zunächst an Freiwilligkeit gedacht, hieß es. Fände sich aber nicht ausreichend Personal, soll die Landesdirektion beispielsweise Feuerwehrleute, Rettungsdienst-Mitarbeiter und Mitglieder privater Hilfsorganisationen verpflichten können.

© dpa-infocom, dpa:210127-99-190240/3

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210127-99-190240
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal